Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Vermieter
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützen Sie sich als Vermieter gegen die finanziellen Folgen von Unfällen auf Ihrem Anwesen – zum Beispiel, wenn im Winter jemand auf Ihrem Grundstück ausrutscht oder ein herabfallender Dachziegel den Postboten trifft.
Unsere Tarife im Vergleich
Als Hausbesitzer oder Vermieter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und sind dafür verantwortlich, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Vertrauen Sie auf unseren Schutz zur Absicherung des Haus- und Grundstückrisikos und wählen Sie aus den drei Tarifvarianten Basis, Top und Komfort.
Basis
Komfort
Top
Ein Vermögensschaden im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung liegt vor, wenn durch die versicherte Immobilie / das versicherte Grundstück jemandem unbeabsichtigt ein finanzieller Nachteil entsteht.
Beispiel: Dachziegel fallen beim Sturm vom Hausdach auf ein vorm Haus geparktes Auto. Durch den Schaden am Auto kann der Besitzer nicht mit dem Auto fahren und verpasst dadurch seine Fähre auf eine Urlaubsinsel. Die Kosten für das Ersatzticket für die Fähre und weitere monetäre Nachteile durch den Vorfall stellen einen Vermögensschaden dar, den er dem Immobilienbesitzer in Rechnung stellt.
Vorsorgeversicherungsschutz
Die Vorsorgerversicherung deckt für einen begrenzten Zeitraum neue Risiken nach Vertragschluss ab. Sie gilt in der Regel bis zur nächsten Hauptälligkeit. Fragen wir im Zuge der Hauptfälligkeit nach neuen Risiken, müssen diese vom Versicherungsnehmer angegeben werden. Wird dies versäumt, endet der Vorsorgeversicherungsschutz und das neue Riskio ist nicht (mehr) abgesichert.
SB = Selbstbeteiligung
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung ausgewählter versicherter Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Weitere Informationen zu den DA Direkt Haftpflichtversicherungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).
Weitere Informationen zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung finden Sie im Deckungskonzept Haftpflichtversicherung (PDF).
Weitere Informationen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (PDF).
Fragen und Antworten zur Grundbesitzer-Haftpflicht
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Welche Schäden übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks haften Sie für Schäden, die auf Ihrem Anwesen entstehen. Wohnen Sie nicht selbst in Ihrem Haus, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Typische Schadenbeispiele sind:- Bei einem Sturm weht ein Dachziegel auf das Auto des Nachbarn. Die Reparatur muss bezahlt werden.
- Ihre Mieter bekommen Besuch von ihren Eltern. Auf dem schneebedeckten Gehweg rutscht die Mutter aus. Behandlungskosten, Verdienstausfallentschädigung und sonstiger Schadensersatz stehen an.
- Im Treppenhaus ist eine Stufe beschädigt. Ihr Mieter fällt und verletzt sich.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Privathaftpflicht: Wann leistet was?
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und einer Privathaftpflicht?
Entscheidend dafür, welche Versicherung den Schaden übernimmt, ist, ob Sie selbst in Ihrem Haus wohnen oder es vermieten:- Sie sind Eigentümer und wohnen selbst in Ihrem Haus: Die finanziellen Folgen von Schäden, die auf Ihrem Grundstück entstehen, sind durch Ihre private Haftpflichtversicherung abdeckt.
- Sie sind Eigentümer einer Immobilie und vermieten diese: Dann sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, um Schäden abzusichern.
- Sie sind Eigentümer eines unbebauten Grundstücks: Auch dann sind Sie dafür verantwortlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Falls doch, sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben.
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Wer zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gelten als Betriebskosten. Diese können anteilig auf die Mieter umgelegt werden – aber bitte im Mietvertrag festhalten.
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