Haftpflichtversicherung für ruhige Nächte
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Wir sind immer für Sie da.
Unser Ratgeber
Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung
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Versicherungsschutz: Welche Risiken sind abgedeckt?
Gegen die Risiken des täglichen Lebens sichern Sie sich am besten mit einer Privat-Haftpflichtversicherung ab. Wählen Sie zwischen der Privat-Haftpflicht für Familien (für Sie selbst, Ihre Kinder, Ihren Ehe-/ Lebenspartner und dessen Kinder, wenn diese mit in Ihrem Haushalt leben) oder der Privat-Haftpflicht für Singles.
Zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen Sie, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen. Denn Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht, auch wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Tierhalter nachgekommen sind. Dieses Risiko können Sie mit unserer Tierhalter-Haftpflicht absichern. Dies ist besonders in den Bundesländern empfehlenswert, in denen eine Pflicht zur Versicherung von Hunden besteht.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Dritter auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Einfamilienhaus zu Schaden kommt, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel oder lockere Bodenfliesen.
Unser Angebot der Gewässerschaden-Haftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, wenn aus Ihrem Heizöltank Öl austritt und das Grundwasser oder andere öffentliche Gewässer verunreinigt.
Tipp: Entscheiden Sie sich für die Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung, können Sie von erheblich günstigeren Beiträgen profitieren.
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Wann und wo bin ich mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert?
Wir übernehmen bis zur vereinbarten Deckungssumme alle berechtigten Schadenersatzansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden.
Zum Beispiel:- als Fußgänger oder Radfahrer
- als Aufsichtsperson minderjähriger Kinder
- bei einer Tätigkeit als Tagesmutter
- bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
- beim Sport
- beim Hüten fremder Hunde und Pferde
- beim Gebrauch von fremden Motor- und Segelbooten sowie Surfbrettern
- als Inhaber eines selbstbewohnten Hauses oder einer selbstbewohnten Wohnung
- als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung
- als Vermieter einer Einliegerwohnung, einer Eigentumswohnung, eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung
- bei Bauvorhaben
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Versicherte Personen: Wer ist versichert?
In den meisten Fällen wird eine Haftpflichtversicherung für alle im Haushalt lebenden Personen abgeschlossen. Demnach gelten als mitversichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner und Lebenspartner, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Ihnen leben
- unverheiratete Kinder, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Ihnen leben
- unverheiratete Enkel, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Ihnen leben bis ein Jahr nach Beendigung der Schul- und Berufsausbildung
- nicht berufstätige Eltern, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Ihnen leben
- fremde minderjährige Personen (zum Beispiel Au Pair) bis zu 12 Monate
- in Ihrem Haushalt beschäftigte Personen, wie zum Beispiel die Kinderfrau oder der Gärtner
Gut zu wissen: Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren können nicht zum Schadenersatz herangezogen werden, da sie noch nicht schuldfähig sind. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Grenze von zehn Jahren. Wenn Eltern oder andere Personen die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden kommt, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Die geschädigten Personen müssen dann ihren Schaden selbst bezahlen.
Tipp: Bei DA Direkt gibt es auch einen günstigen Single-Tarif, bei dem nur eine Person versichert ist.
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Schadenersatz-Pflicht: Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten und haftet dafür unbegrenzt mit seinem Vermögen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs. 1 BGB). Damit kann schon eine einzige Unachtsamkeit zum finanziellen Ruin führen, da man unter Umständen ein Leben lang für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Eine Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko ab. Denn: Sie zahlt berechtigte Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, bis zur vereinbarten Deckungssumme. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
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Forderungsausfalldeckung: Was ist damit versichert?
Die Forderungsausfalldeckung tritt ein, wenn Sie geschädigt wurden, der Verursacher aber nicht für den Schaden aufkommen kann – z. B. weil er nicht versichert ist und auch kein ausreichendes Privatvermögen besitzt, um Schadenersatz zu leisten.
Kann der Verursacher die Forderung trotz eines vollstreckbaren gerichtlichen Titels nicht oder nur zum Teil zahlen, wird Ihr berechtigter Schadenersatzanspruch ab einem Mindestschaden von 2.000 Euro beglichen. Die Forderungsausfalldeckung greift also besonders dann, wenn es um hohe Beträge geht.
Die Forderungsausfalldeckung kann drei Monate nach Versicherungsbeginn genutzt werden. -
Selbstbeteiligung: Warum sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Extremschäden entstehen können und oftmals das finanzielle Aus bedeuten.
Kleine Missgeschicke können dagegen leichter aus eigener Tasche bezahlt werden: Daher bietet Ihnen DA Direkt eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung an. Dabei zahlen Sie pro Schadenfall bis zu 150 Euro oder 250 Euro selbst und profitieren dafür von günstigeren Beiträgen.
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Was ist eine Vorsorgeversicherung?
Die sogenannte Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht sichert neu hinzukommende Risiken vorläufig ab, zum Beispiel, wenn ein Hund angeschafft oder ein Haus gekauft wird.
Diese automatische Absicherung ist aber zeitlich begrenzt. Deshalb werden Sie mit jeder Beitragsrechnung zu einem neuen Versicherungsjahr gebeten, neue Risiken zu melden. Dafür wird dann ein separater Vertrag geschlossen. Das ist wichtig, damit Sie im Schadenfall stets ausreichend abgesichert sind.Wenn Sie neue Risiken nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung melden bzw. eine Haftpflichtversicherung hierfür abschließen, entfällt die Vorsorgeversicherung rückwirkend.
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Was ist bei einem Haftpflichtschaden zu beachten?
Sie können Ihren Haftpflichtschaden online melden oder per Telefon unter folgender Rufnummer:
Telefonischer Schadenservice
0221 7715 7766
7x24 Stunden erreichbar