Sie haben einen Autoschaden?
Autoschaden melden
Wir sind rund um die Uhr für Sie da und nehmen Ihren Schaden gerne telefonisch auf. Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr berät Sie unser Experten-Team zum weiteren Vorgehen. Alternativ können Sie Ihren Schaden online melden. In allen Fällen benötigen wir das Fahrzeugkennzeichen des bei uns versicherten Fahrzeugs.
Tipps und Informationen für DA Direkt Kunden
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Schaden meldenMelden Sie einen Autoschaden so schnell wie möglich per Telefon 0221 7715 7766 oder via Online-Schadenmeldung unter Angabe Ihrer Mobil-Nummer und E-Mail-Adresse.
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Start der ReparaturSetzen Sie sich unbedingt vor Beginn einer Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs mit uns in Verbindung.
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Schadenservice für GlasschädenRufen Sie unseren Schadenservice für Glasschäden an. Nutzen Sie die Vorteile und Services unserer Glaspartner.
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Reparatur- und MobilitätsserviceProfitieren Sie von den Vorteilen des Reparatur- und Mobilitätsservice. Wichtig: Wenn Sie mit DA Direkt die Werkstattbindung vertraglich vereinbart haben, sollte die Reparatur bei einem unserer Partnerwerkstätten durchgeführt werden, um Abzüge zu vermeiden.
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Digitaler SchadenassistentNutzen Sie Ihren persönlichen Online-Service im Schadenfall. Er zeigt Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem Kfz-Teil- oder Vollkaskoschaden, den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners. Profitieren Sie von hilfreichen Services und garantierten Vorteilen.
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Zentralruf der AutoversichererSie sind Geschädigter und die Kfz-Versicherung des Unfallgegners ist Ihnen nicht bekannt? Nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer per Telefon 0800 250 260 0 (gebührenfrei) oder informieren Sie sich über das Internet unter www.zentralruf.de. Halten Sie für den Anruf das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners bereit.
Unsere Schadenservices
Tipps und Informationen für Geschädigte eines DA Direkt Kunden
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Schaden meldenMelden Sie einen Autoschaden so schnell wie möglich per Telefon 0221 7715 7766 oder via Online-Schadenmeldung unter Angabe Ihrer Mobil-Nummer und E-Mail-Adresse.
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Ist ein Gutachter nötig?Rufen Sie uns auf jeden Fall an, damit wir gemeinsam klären können, ob ein Gutachter benötigt wird.
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Reparatur- und MobilitaetsserviceProfitieren Sie auch als Geschädigter von den Vorteilen des Reparatur- und Mobilitätsservice.
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Digitaler SchadenassistentNutzen Sie Ihren persönlichen Online-Service im Schadenfall. Er zeigt Ihnen den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners.
Schnell und digital zum Schadengutachten
Gemeinsam mit einem Gutachter besichtigen Sie Ihren Autoschaden bequem per Videoanruf. Ihre Vorteile: keine Wartezeiten, einfache Handhabung und eine schnelle Regulierung Ihres Schadens.
Hilfe im Fall der Fälle
Bei einem Unfall verletzt – wie geht es weiter?
Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie?
Wir möchten Ihnen mit wertvollen Informationen in dieser Broschüre zur Seite stehen.
Häufig gestellte Fragen zum Auto-Schadenservice
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Zeitpunkt Schadenmeldung: Wann muss ein Unfall oder Schaden gemeldet werden?
Melden Sie uns einen Unfall oder Schaden am Auto so schnell wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, sollte die Meldung bereits innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
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Möglichkeit der Schadenmeldung: Wie kann man einen Schaden melden?
Sie können einen Schaden rund um die Uhr an jedem Tag bei DA Direkt telefonisch oder im Internet online melden. Hilfreich ist es, wenn Sie bereits am Unfallort mit dem Europäischen Unfallbericht den Hergang genau festhalten und uns diesen später einreichen.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar: -
Pannen- und Abschlepphilfe mit Auto-Schutzbrief: Wie kann ich Hilfe anfordern?
Voraussetzung für die Nutzung der Pannen- und Abschlepphilfe ist ein Auto-Schutzbrief bei DA Direkt für das betroffene Fahrzeug.
Nutzen Sie unsere digitale Pannenhilfe oder rufen Sie unseren Pannendienst an.
Wählen Sie die für sie passende Option, um die Pannenhilfe anzufordern. -
Was ist der digitale Schadenassistent?
Der digitale Schadenassistent ist Ihr persönlicher Online-Service im Schadenfall. Er zeigt Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem Schaden, den aktuellen Bearbeitungsstatus sowie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners. Ist uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse und Mobilnummer bekannt, erhalten Sie Zugang zu Ihrem digitalen Schadenassistenten.
Welche Schäden werden angezeigt?
Für DA Direkt Kunden:
- Kfz-Teil- oder Vollkaskoschäden
Für Geschädigte eines DA Direkt Kunden:
- Kfz-Haftpflichtschäden
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Unfallgegner: Welche Daten sollten nach einem Unfall festgehalten werden?
Nach einem Unfall sollten Sie dem Unfallgegner neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch die Anschrift Ihrer Versicherung, die Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen mitteilen. Ebenso sollten auch Sie diese Daten vom Unfallgegner erhalten.
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Versicherung Unfallgegner: Kann die Versicherung des Unfallgegners ermittelt werden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer mit Hilfe des amtlichen Kennzeichens ermitteln:
Telefon bei Inlandsschäden 0800 250 260 0 oder im Internet unter www.zentralruf.de
Telefon bei Auslandsschäden +49 (0)40 300 330 300 oder per E-Mail an anfrage@zentralruf.de -
Ansprüche Unfallbeteiligter: Was tun, wenn persönliche Ansprüche von Unfallbeteiligten gestellt werden?
Wenn ein Beteiligter des Unfalls persönliche Ansprüche an Sie stellt, zum Beispiel Schmerzensgeld oder Reinigungskosten, melden Sie das bitte umgehend an den Schadenservice. Wichtig dabei, bitte schicken Sie uns alle Unterlagen (zum Beispiel ein Anspruchsschreiben) schnellstmöglich zu.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:
- 0221 7715 7766
- Sie können den Schaden auch online melden
- Oder Sie verweisen den Anspruchsteller direkt an uns
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Schaden im Ausland: Wie verhält man sich bei einem Unfall im Ausland?
Bei Unfällen im Ausland sollten Sie den Schaden so schnell wie möglich melden, am besten noch vom Urlaubsort aus. Lassen Sie sich immer die Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners sowie Name und Anschrift der Gesellschaft geben, denn in vielen Ländern reicht das Nummernschild für eine spätere Identifizierung nicht aus. Für eine schnelle Schadenregulierung füllen Sie am besten am Unfallort den Europäischen Unfallbericht aus.
In einigen Ländern muss immer noch die Internationale Versicherungskarte (IVK) verpflichtend mitgeführt werden, als Nachweis, dass Ihr Auto versichert ist.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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Oder nutzen Sie die Online-Schadenmeldung
Wurden Sie im Ausland geschädigt, kann innerhalb Europas die Schadenregulierung über einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfolgen. Der Zentralruf der Autoversicherer nennt Ihnen den zuständigen Ansprechpartner: Telefon +49 (0)40 300 330 300 oder E-Mail: anfrage@zentralruf.de.
Beachten Sie, dass für die Schadenregulierung trotzdem immer das Schadenrecht des jeweiligen Landes gilt, außer wenn der Unfallgegner Deutscher ist und das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Dann gilt wieder deutsches Recht, auch bei einem Schaden im Ausland.Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine angemessene Schadenregulierung, können Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe e. V., Wilhelmstr. 43/43 G, 10117 Berlin, Telefon 030 20205858 wenden.
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Sachschäden: Wie werden Sachschäden ersetzt?
Wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden, muss grundsätzlich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Sachschäden aufkommen.
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Totalschäden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als der aktuelle Wert des Fahrzeugs sind. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Grundlage dafür ist in der Regel das Sachverständigengutachten.
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Schmerzensgeld: Was ist bei Verletzten zu tun?
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Bitte lassen Sie sich unbedingt ein ärztliches Attest ausstellen. So kann später das Ihnen zustehende Schmerzensgeld festgelegt werden.
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Sachverständiger: Welche Schäden müssen von einem Sachverständigen besichtigt werden?
Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug, müssen bestimmte Arten von Schäden von einem Sachverständigen begutachtet werden. Bei Ihrer Schadenmeldung weisen wir Sie darauf hin. Bei Glasschäden ist eine Besichtigung grundsätzlich nicht erforderlich. Bei allen weiteren Schäden stimmen Sie sich bitte mit dem Schadenservice telefonisch ab, ob eine Begutachtung durch einen Sachverständigen notwendig ist: 0221 7715 7766
Bitte beachten Sie, dass der Sachverständige von DA Direkt ausgewählt werden muss.
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Sachverständiger: Wann soll ein Sachverständiger durch den Geschädigten beauftragt werden?
Für DA Direkt-Versicherte:
Viele Versicherungen haben eigene Gutachter. Fragen Sie als Geschädigter am besten umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach, damit der Schaden schnell reguliert wird.
Für Anspruchsteller:
Die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen richtet sich nach dem Umfang der Beschädigung und dem Alter des Fahrzeugs. Jeder Geschädigte ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Schadenminderung verpflichtet. Daher muss für den Einzelfall bestimmt werden, ob eine Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erforderlich ist. Bitte klären Sie diese Frage telefonisch mit unseren Mitarbeitern.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar: -
Meldepflichten: Wann müssen Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden auf jeden Fall polizeilich melden?
Sie müssen einen Schaden polizeilich melden, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, zum Beispiel bei einem Parkschaden. Es genügt nicht, nur die Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Sie könnten sich ansonsten der Fahrerflucht schuldig machen.
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Meldepflichten: Müssen alle Unfälle polizeilich gemeldet werden?
Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden mit einer voraussichtlichen Schadenhöhe ab 500 Euro müssen polizeilich gemeldet werden. Ebenso Tierschäden mit einer voraussichtlichen Schadenhöhe ab 1.000 Euro.
Wildschäden sollten immer dem Forstamt oder der Polizei gemeldet werden.
Eine Meldung bei der Polizei muss auch erfolgen, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, zum Beispiel bei einem Parkschaden. Es genügt nicht, nur die Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Sie könnten sich ansonsten der Fahrerflucht schuldig machen. -
Reparaturkosten: Werden alle Reparaturkosten erstattet?
Nach erfolgter Prüfung der Werkstattrechnung, des Kostenvoranschlags oder des Sachverständigengutachtens auf Richtigkeit werden die Reparaturkosten erstattet. Wenn Sie mit DA Direkt die Werkstattbindung vertraglich vereinbart haben, sollte die Reparatur bei einer unserer Partnerwerkstätten durchgeführt werden, um Abzüge zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass nur die Netto-Reparaturkosten erstattet werden, wenn die Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Sachverständigengutachtens erfolgt.
Nur wenn Reparaturkosten in Form einer Rechnung vorliegen, wird die Mehrwertsteuer ausgeglichen. -
Anwaltskosten: Wer trägt die Anwaltskosten?
Anwaltskosten müssen von der Seite getragen werden, die den Schaden verursacht hat.
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Telefon- und Portokosten: Werden die Nebenkosten der Schadenregulierung erstattet?
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel ohne konkreten Nachweis eine Kostenpauschale für Telefon und Porto.
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Service-Standards: Welche besonderen Service-Standards bietet DA Direkt im Schadenfall?
Mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung von DA Direkt profitieren Sie von besonderen Service-Standards im Schadenfall. Zum Beispiel:
- Zahlungszusage an die Werkstatt innerhalb von 24 Stunden bei Teil- und Vollkaskoschäden, nachdem wir die Deckung und Ersatzpflicht erfolgreich geprüft haben.
Sie müssen nicht in Vorleistung treten. - Fahrzeugbesichtigung innerhalb von 24 Stunden durch einen Sachverständigen bei Teil- und Vollkaskoschäden.
- Reparatur- und Mobilitätsservice bei Nutzung unserer Partnerwerkstätten.
Ihre garantierten Vorteile sind zum Beispiel 30 Jahre Garantie unseres Werkstattpartners auf alle Reparaturleistungen sowie ein kostenloser Hol- und Bringservice.
- Zahlungszusage an die Werkstatt innerhalb von 24 Stunden bei Teil- und Vollkaskoschäden, nachdem wir die Deckung und Ersatzpflicht erfolgreich geprüft haben.
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Partnerwerkstätten: Welche Vorteile bringt es, wenn man sein Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt von DA Direkt reparieren lässt und wo findet man diese?
Ihre garantierten Vorteile in unseren Partnerwerkstätten – außer bei Glasschäden – sind:
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Kostenloser Hol- und Bringservice:
Sie melden Ihren Kaskoschaden und werden nach maximal einer Stunde von der Partnerwerkstatt zurückgerufen. Ihr Fahrzeug wird abgeholt, zur Werkstatt transportiert und nach Beendigung der Reparatur zu Ihnen zurückgebracht. -
Kostenloser Mobilitätsservice:
Unsere Partnerwerkstätten stellen Ihnen für die Dauer der Reparatur ein kleines Ersatzfahrzeug zur Verfügung. -
Reparaturservice:
Unser Werkstattpartner gewährt eine Garantie von 30 Jahren auf alle ausgeführten Arbeiten. -
Kostenloser Reinigungsservice:
Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug innen und außen gereinigt. -
DEKRA- und TÜV-zertifizierte Fachbetriebe für Unfallinstandsetzung
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Reparatur mit Originalersatzteilen:
Alle Reparaturen werden mit Originalersatzteilen und nach Herstellervorgaben durchgeführt.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:
- 0221 7715 7766
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Nach einem Schaden oder Unfall nennen wir Ihnen eine Partnerwerkstatt
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Werkstattbindung vertraglich vereinbart?
Wenn Sie mit DA Direkt die Werkstattbindung vertraglich vereinbart haben, sollte die Reparatur bei einer unserer Partnerwerkstätten durchgeführt werden. Erfolgt die Reparatur in einer anderen Werkstatt, reduziert sich der Erstattungsanspruch der Reparaturkosten.
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Mietwagen: Steht mir ein Mietwagen zu?
Grundsätzlich steht Ihnen nach den Kraftfahrzeugbedingungen in der Kaskoversicherung kein Mietwagen zu. Wenn Sie aber den Service unserer Partnerwerkstätten nutzen, stellen Ihnen diese für die Dauer der Reparatur einen kleinen Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung.
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Mietwagen und Nutzungsausfall: Steht dem Geschädigten Ersatz für sein Fahrzeug zu?
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs (bzw. der Wiederbeschaffung bei Totalschaden) Anspruch auf einen Mietwagen. Lassen Sie sich von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung einen Autovermieter empfehlen. Das erspart Ihnen bei der Abrechnung Zeit und Geld. Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie trotzdem Anspruch auf entgeltliche Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug.
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Schadenfreiheitsklasse: Führt jede Schadenmeldung zu einer Belastung der Schadenfreiheitsklasse?
Nur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden belasten bei einer Schadenmeldung die Schadenfreiheitsklasse.
Bereits die Meldung eines Schadens kann zu einer Rückstufung zur Hauptfälligkeit des Vertrages führen. Auch wenn noch keine Zahlung geleistet wurde. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass bei Meldung eines Schadens vom Versicherer eine finanzielle Rücklage gebildet wird. Sollte der Schadenfall ohne Zahlung abgeschlossen werden, wird die Schadenfreiheitsklasse auf den ursprünglichen Prozentsatz zurückgesetzt. Melden Sie einen Teilkaskoschaden, ist Ihre Schadenfreiheitsklasse davon nicht berührt.
In welche Schadenfreiheitsklasse Sie nach einem Unfall eingestuft werden, sehen Sie in den Rückstufungstabellen.
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Schadenrückkauf: Was ist darunter zu verstehen, und welche Schäden können zurückgekauft werden?
Sie können durch den Rückkauf eines Schadens verhindern, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Diese Möglichkeit besteht für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Frist für den Rückkauf sechs Monate ab Zugang des sogenannten Schlussberichts. Dieser wird bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 Euro automatisch an Sie versandt. Bei höheren Beträgen erfolgt der Versand nur auf Ihren Wunsch.
In der Vollkaskoversicherung haben Sie ebenfalls die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach abschließender Regulierung die Entschädigungsleistung zurückzuzahlen.
Ob sich ein Rückkauf für Sie lohnt, können Sie in unserem Schadenrückkauf-Rechner überprüfen. -
Vorsteuerabzugsberechtigung: Was bedeutet das?
Wenn Sie als Selbständiger oder Gewerbetreibender tätig sind, können Sie grundsätzlich die von Ihnen gezahlte Umsatz-/Mehrwertsteuer bei Ihrer Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer in Abzug bringen. Die Versicherungen sind daher berechtigt, die Regulierung netto (ohne Umsatz-/Mehrwertsteuer) vorzunehmen.
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Glasschaden: Was ist bei einem Glasschaden zu tun?
Wenn Sie eine Kaskoversicherung bei der DA Direkt und einen Glasschaden haben, rufen Sie unseren Schadenservice für Glasschäden an. Lassen Sie sich über die Vorteile und Services unserer Glaspartner informieren und besprechen Sie die weiteren Schritte mit uns.
Wenn Sie mit DA Direkt die Werkstattbindung vertraglich vereinbart haben, sollte die Reparatur bei einem unserer Glaspartner durchgeführt werden. Erfolgt die Reparatur in einer anderen Werkstatt, reduziert sich der Erstattungsanspruch der Reparaturkosten.
Bei der Behebung von Glasschäden setzen wir auf starke Partner für eine schnelle und unkomplizierte Reparatur. Falls der Sprung in der Scheibe nur klein ist, kann die Scheibe in der Regel repariert werden. Ein Austausch ist oft nicht nötig. Bei einer Reparatur sparen Sie die Selbstbeteiligung Ihrer Kaskoversicherung.Wir sind bei einem Glasschaden rund um die Uhr für Sie erreichbar:
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Hagelschaden: Was ist bei einem Hagelschaden zu tun?
Sie haben einen Hagelschaden und bei DA Direkt eine Kaskoversicherung - rufen Sie unseren Schadenservice an oder nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung. Teilen Sie uns über das Formular Ihre Handy-Nummer sowie Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir senden Ihnen anschließend einen Link zu unserem Online-Terminplaner für eine Terminvereinbarung im Rahmen unserer Sammelbesichtigungen zu. Auf diese Weise können Kfz-Versicherte bei einem Hagelschaden schnell und einfach einen Besichtigungstermin für ihr Fahrzeug per Smartphone, Tablet oder am Computer vereinbaren, ändern oder stornieren sowie ihre Kontaktdaten anpassen.
Wir sind bei einem Hagelschaden rund um die Uhr für Sie erreichbar:
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Überschwemmungsschaden: Was ist bei einem Überschwemmungsschaden zu tun?
Sie haben einen Überschwemmungsschaden und bei DA Direkt eine Kaskoversicherung - nutzen Sie unsere Online-Schadenmeldung oder rufen Sie alternativ unseren Schadenservice an.
Bei Überschwemmungsschäden bitten wir Sie folgendes zu beachten:- Vermeidung von weiteren Motor- und Kurzschlussschäden
Wenn Ihr Fahrzeug im Wasser stand, versuchen Sie es bitte nicht zu starten, da es ansonsten zu weiteren Schäden kommen kann. - Aussagekräftige Fotos
Wenn möglich, machen Sie bitte aussagekräftige Fotos des beschädigten Fahrzeugs und der Gesamtsituation. - Fahrzeugbesichtigung
Überflutete Fahrzeuge sind meist nicht mehr fahrfähig. Bei Bedarf und Möglichkeit werden wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren. - Fahrzeug von der Flut mitgerissen
Sollte Ihr Fahrzeug durch die Flut mitgerissen und noch nicht wieder aufgefunden worden sein, schildern Sie uns die Situation bei Ihrer Schadenmeldung. - Durch Flutkatastrophe Unterlagen und Schlüssel verloren
Melden Sie sich bei uns, wir prüfen Ihren Fall und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. - Beschädigte Fahrzeugteile entsorgen
Sie können beschädigte Fahrzeugteile (z.B. zweiter Radsatz oder Dachbox) auch vor der Besichtigung des Fahrzeugs entsorgen, sofern Sie vorher aussagekräftige Fotos von den Fahrzeugteilen gemacht haben. - Zusätzlicher Service im Totalschadenfall
Bei einem Totalschaden kümmern wir uns neben der Schadenregulierung auch um die Resteverwertung (wenn Sie dies wünschen).
Wir sind bei einem Überschwemmungsschaden rund um die Uhr für Sie erreichbar:
- Vermeidung von weiteren Motor- und Kurzschlussschäden