
Zahnschutz vom Testsieger
- Bis zu 100 % Kostenerstattung
- Testsieger Stiftung Warentest zum 5. Mal in Folge
- Ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit
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Hohe Rechnungen vom Zahnarzt
Ein Besuch beim Zahnarzt kann stressig sein – nicht nur wegen der Behandlung selbst, sondern auch aufgrund der hohen Kosten, die trotz der Zuzahlung durch die Krankenkasse für eine qualitativ hochwertige Behandlung anfallen. Unsere Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und übernimmt Ihre zusätzlichen Kosten für moderne Behandlungsmethoden, hochwertige Materialien, professionelle Vorsorge und sogar erweiterte Methoden zur Schmerzausschaltung wie Lachgas oder Hypnose.
So schützt Sie unsere Zahnzusatzversicherung vor hohen Kosten
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Professionelle Zahnreinigung
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Implantat mit Vollkeramikkrone
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Zahnfüllung



Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Mehrfach ausgezeichnet

Unser Tarif Premium Plus wurde nun schon zum 5. Mal in Folge zum Testsieger gekürt und erhielt von Stiftung Warentest die Bestnote (Note "sehr gut" (0,5) Finanztest 08/2024).
Premium Plus
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
max. 200 € pro Jahr außerhalb Zahnarzt-Netzwerk
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Vertrauen Sie auf den Testsieger: unsere ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung
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1 Teilnahmebedingungen für den Gratismonat1 Wenn Sie im Aktionszeitraum online über www.da-direkt.de oder telefonisch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist der erste Monat dieser Versicherung beitragsfrei, je nach Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt zum gewählten Startdatum und erlaubt Ihnen, bis zu einen Monat lang alle Services zu nutzen. Behandlungen innerhalb des Gratismonats (Probemonat) werden nur erstattet, wenn sich der beitragspflichtige Tarif ohne Unterbrechung an den Probemonat anschließt. Sie können im Gratismonat Ihre Zahnzusatzversicherung jederzeit kündigen. Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).