Dashcam im Auto – das ist erlaubt
Das Wichtigste in Kürze
Eine Dashcam im Auto filmt während der Fahrt oder wenn das Auto geparkt ist, was sich um das Fahrzeug herum abspielt – und liefert Beweise bei Unfällen und Sachbeschädigungen.
Datenschutz ist wichtig: In Deutschland entscheiden die Gerichte im Einzelfall, ob die Aufnahmen als Beweismittel bei Unfällen zulässig sind, um die Schuld der Beteiligten zu klären.
Planen Sie eine Reise ins europäische Ausland, informieren Sie sich, wo Dashcams grundsätzlich verboten sind und was in den einzelnen Ländern gilt.
Dashcam fürs Autos – Minikameras mit Potenzial
Dashcams fürs Auto sind bei Fahrern im In- und Ausland gerade der Renner. Der Grund: Viele fühlen sich damit sicherer. Denn sie wollen die Minikameras nutzen, um mit den Aufnahmen im Fall eines Unfalls ihre Unschuld zu beweisen. Doch Achtung: Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt. Unter welchen Voraussetzungen Aufzeichnungen von Dashcams vor Gericht Bestand haben, was Sie in punkto Datenschutz wissen sollten und welche Regeln im Ausland gelten, lesen Sie im DA Direkt Ratgeber.
Was ist eine Dashcam fürs Auto?
Eine Dashcam ist eine kleine Autokamera, die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht ist. Einige Dashcams sind sogar am Rückspielgel verbaut oder lassen sich mit einer Rückfahrkamera kombinieren. Die Minikamera nimmt zum Beispiel während der Fahrt durch die Windschutz- bzw. Heckscheibe auf, was sich vor, neben und hinter dem Auto abspielt.
Über einen kleinen Monitor können Sie den Bildausschnitt, der gerade aufgenommen wird, sehen und die Einstellungen verändern. Doch Achtung: Bedienen Sie die Dashcam auf keinen Fall während der Fahrt. Sonst droht Unfallgefahr!
Deshalb sind Auto-Dashcams so beliebt
Mittlerweile bringen Fahrer Mini-Dashcams im Auto oder Wohnmobil, aber auch am Motorrad an. Jedes zehnte Auto hat inzwischen eine Dashcam an Bord. Viele Fahrer filmen gerne ihre Urlaubsreisen und veröffentlichen sie für andere in sozialen Medien. Zudem finden es Autofahrer praktisch, wenn sie im Fall eines Unfalls mithilfe der Dashcam-Aufnahmen möglicherweise ihre Unschuld beweisen können. Manche stören sich an Dränglern und anderen Verkehrsteilnehmern, die sie dafür anzeigen und die Beweismittel gleich mitliefern möchten.
Andere Fahrzeugbesitzer nutzen die Dashcam vorne und hinten auch als Überwachungskamera fürs Auto – manche sogar mit 360-Grad-Funktion und Bewegungsmelder. Die Minikameras filmen die Umgebung rund um das Fahrzeug, sobald sie eine Bewegung wahrnehmen. So erhoffen sich die Besitzer, ihr Fahrzeug gegen Diebstahl oder Vandalismus zu schützen oder mögliche Täter zu überführen.
Doch Vorsicht: Ob und welche Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, ist nicht eindeutig geregelt. Die Rechtslage in Deutschland ist umstritten. Im Ausland gelten wiederum eigene Regeln. Mehr dazu weiter unten.
Rechtslage in Deutschland: Sind Dashcams im Auto erlaubt?
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich eine Dashcam im Auto einbauen. Erlaubt ist, aus dem Fahrzeug heraus zu filmen, wenn Sie die Aufnahmen ausschließlich für private Zwecke nutzen.
Wollen Sie das Video zum Beispiel in sozialen Medien veröffentlichen, sollten auf keinen Fall andere Personen oder Nummernschilder darauf zu erkennen sein. Sonst verstoßen Sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Konkret bedeutet das: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und darf nicht gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden. Verboten ist zudem, Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt ins Internet zu stellen oder anderweitig zu veröffentlichen. Ansonsten missachten Sie das Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht dieser Personen.
Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor Gericht
Lange Zeit waren Aufnahmen mit Auto-Dashcams bei Prozessen nach einem Unfall nicht zugelassen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 hat sich dies geändert: Seitdem entscheiden Gerichte im Einzelfall, ob sie die Videoaufnahmen als Beweismittel über den Hergang eines Unfalls zulassen oder nicht. Und das sogar, wenn diese gegen das Datenschutzrecht verstoßen! Wichtig ist hier, dass Sie nur kurz und bei einem konkreten Anlass – zum Beispiel einem Unfall – aus dem Auto heraus gefilmt haben.
Dashcams und Datenschutz: Bußgelder bei Verstößen
Dashcams und Datenschutz – hier lauern einige rechtliche Stolperfallen: Geben Sie nach einem Unfall zum Beispiel Videoaufnahmen aus Auto-Dashcams an die Polizei oder Ihre Kfz-Versicherung weiter und verstoßen damit gegen das bereits genannte informationelle Selbstbestimmungsrecht, können Bußgelder fällig werden. Dies hat zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht angekündigt.
Und das kann teuer werden: Die Bußgelder können bei Privatpersonen bis zu 20 Millionen Euro und bei Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Bisher sind allerdings keine Fälle bekannt, bei denen so hohe Bußgelder verhängt wurden.
Achtung: Auch, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer dabei filmen, wie Sie Verkehrsverstöße begehen und sich mit Ihren Dashcam-Aufnahmen an die Polizei wenden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Nur die Polizei darf solche Aufnahmen erstellen und zur Strafverfolgung nutzen!
Dashcams am Fahrrad oder Motorrad – gleiche Regeln für alle
Gut zu wissen: Egal, ob Sie die Dashcam vorne und hinten im Auto, am Fahrrad oder am Motorrad befestigen – für die rechtliche Bewertung macht das keinen Unterschied. In punkto Datenschutz gelten dieselben Regeln.
Dashcam als Beweis: Auf diese Funktionen kommt es an
Sie wollen Sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Richter die Aufnahmen Ihrer Dashcam als Beweismittel nach einem Unfall zulassen? Dann sollte Ihre Minikamera einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kamera darf den Straßenverkehr nicht dauerhaft filmen. Die Aufnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums automatisch gelöscht oder überschrieben werden. Dafür gibt es die sogenannte Loop-Funktion bei Dashcams. Dank dieser speichert die Kamera nur kleine Videoschnipsel in Endlosschleife ab. Ist der Speicher voll, löscht sie die ältesten Aufnahmen bzw. überschreibt diese.
- Damit die Kamera nicht auch die Aufnahmen von einem Unfall löscht, muss die Dashcam mit einem G-Sensor bzw. Beschleunigungssensor ausgestattet sein. Dieser erkennt starke Verzögerungen und Beschleunigungen wie bei einer Kollision. Bei so einer Gefahrensituation speichert die Minikamera die Aufnahmen automatisch ab – und überschreibt diese auch später nicht.
- Wollen Sie die Kamera am Auto als Parküberwachung nutzen, benötigen Sie eine Dashcam mit Bewegungserkennung. Erst, wenn sie eine Bewegung vor der Linse wahrnimmt, schaltet sie sich ein und nimmt ihre Umgebung auf.
- Ist die Dashcam mit GPS ausgestattet, erkennt sie auch den genauen Unfallort und speichert das Datum und die Uhrzeit mit ab.
Übrigens: Die wichtigsten Daten vor und nach einem Zusammenstoß – das zeichnet auch die Blackbox fürs Auto auf. Sie wird ab Juli 2024 deutschlandweit in allen Neuwagen Pflicht.
Dashcams im Ausland: Das gilt in anderen europäischen Ländern
Bisher gibt es keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene zum Einsatz von Dashcams in Autos. In einigen Ländern dürfen Sie aus Datenschutzgründen die Umgebung Ihres Fahrzeugs gar nicht erst filmen, in anderen sind die Aufnahmen nur für den privaten Gebrauch erlaubt. In manchen Ländern dürfen Sie die Videoaufzeichnungen als Beweismittel nach einem Unfall vor Gericht verwenden, sofern Sie die Beteiligten darüber informieren.
Dashcam im Auto – diese Regeln gelten im Ausland
Land | Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel erlaubt? |
Belgien | Ja. Aber: Die Aufzeichnungen dürfen Sie nur an Behörden weitergeben. Der Richter wägt im Einzelfall ab, ob er die Aufnahmen vor Gericht zulässt. |
Dänemark | Ja, der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. |
Finnland | Ja, die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig. |
Frankreich | Ja, die Aufnahmen dürfen an Behörden weitergegeben werden und sind als Beweismittel zulässig. |
Großbritannien | Ja, die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig. |
Italien | Ja, der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. Die gefilmten Personen müssen noch vor Ort darüber informiert werden. |
Niederlande | Ja, der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. |
Norwegen |
Ja, die Aufnahmen sind als Beweismittel zulässig. |
Österreich |
Nein, es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Videos von öffentlichen Räumen zu erstellen. |
Polen |
Ja, der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. |
Portugal |
Nein, Dashcams im Auto sind nicht erlaubt. |
Schweden |
Ja, Bilder können verwendet werden, wenn die Kamera leicht zu entfernen ist und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden. |
Schweiz |
Ja. Aber: Aufnahmen dürfen nur für legale Zwecke erfolgen. Der Richter entscheidet, ob er die Aufzeichnungen vor Gericht zulässt. |
Spanien |
Ja, Bilder können verwendet werden, wenn die Kamera die Sicht im Auto nicht behindert. |
Ungarn |
Ja, die Bilder können verwendet werden, wenn die Aufnahmen nach fünf Tagen gelöscht werden. |
Häufige Fragen und Antworten zu Dashcams im Auto
Darf man eine Dashcam benutzen?
In Deutschland dürfen Sie eine Dashcam im Auto verwenden, die den Bereich vor, neben und hinter Ihrem Fahrzeug filmt. Wollen Sie die Aufnahmen im Internet veröffentlichen oder einer Behörde übergeben, dürfen keine Personen oder Autokennzeichen erkennbar sein, da Sie sonst gegen den Datenschutz verstoßen.
Wie sinnvoll ist eine Dashcam?
Eine Dashcam im Fahrzeug kann sinnvoll sein, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und die Kamera diesen gefilmt hat. Mit den Aufnahmen kann das Gericht möglicherweise den Unfallhergang besser rekonstruieren. Damit lässt sich eventuell Ihre Unschuld am Unfall beweisen.
Ist eine Dashcam als Beweismittel zugelassen?
Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 sind Aufnahmen aus einer Dashcam unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel zulässig. Das gilt auch, wenn die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht der aufgenommenen Personen verstoßen. Der Richter entscheidet im Einzelfall, ob die Aufzeichnungen verwertbar sind oder nicht. Wichtig ist, dass die Kamera nicht ständig Aufnahmen ohne Anlass macht und bestimmte Funktionen hat wie eine Loop-Funktion und einen G-Sensor. Näheres dazu erfahren Sie im Ratgeber oben.
In welchen Ländern ist keine Dashcam erlaubt?
In Österreich und Portugal ist es gesetzlich verboten, eine Dashcam im Auto zu verwenden. Das liegt an den strengen Datenschutzgesetzen, die es nicht erlauben, Menschen in der Öffentlichkeit ungefragt zu filmen.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024
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Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.