Punkte in Flensburg abbauen: So gehen Sie am besten vor
Das Wichtigste in Kürze
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Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im Fahreignungsregister Verkehrsverstöße, die mit Punkten bewertet werden.
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Verkehrsteilnehmer bekommen pro Vergehen ein bis maximal drei Punkte auf ihr Konto.
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Nach einer bestimmten Frist erlöschen die Einträge – Fahrer können die Punkte in Flensburg aber auch aktiv abbauen.
„Punkte in Flensburg“ – was bedeutet das?
Sie haben den Blitzer noch aus dem Augenwinkel gesehen – leider zu spät. Ärgerlich nur, dass Sie schon öfter in die Radarfalle geraten sind und Ihr Punktekonto schon gut gefüllt ist. Wie viele Einträge Sie sich leisten können, wie Sie Punkte in Flensburg abbauen und wann diese automatisch verfallen, lesen Sie im DA Direkt Ratgeber.
Das steckt hinter dem Fahreignungsregister
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt das Fahreignungsregister (bis 2014 bekannt als Verkehrszentralregister) in Flensburg. Umgangssprachlich heißt das Register auch „Verkehrssünderkartei“. Darin werden Fahrer aufgenommen, die sich nicht an die in Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung halten. In diesem Register sind Informationen zur Person und zu den Verkehrsverstößen gespeichert. Letztere werden mit einem Punktesystem bewertet.
Verkehrsteilnehmer, die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr begehen, erhalten „Punkte in Flensburg“ – zusätzlich zu Bußgeldern und möglichen Fahrverboten. Pro Verstoß gibt es ein bis maximal drei Punkte. Sind acht Punkte auf Ihrem Konto, verlieren Sie den Führerschein. Außerdem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um Ihre Fahrtauglichkeit festzustellen. Welche Strafen für welches Verkehrsvergehen verhängt werden, ist im Bußgeldkatalog festgelegt.
Nach einer bestimmten Zeit erlöschen die Einträge automatisch. Sie können aber auch aktiv Ihre Punkte in Flensburg abbauen.
Dafür gibt es Punkte in Flensburg
Welche Verstöße wie bestraft werden, zeigt diese Übersicht:
Ordnungswidrigkeiten | 1 Punkt |
Grobe Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Fahrverbot einher gehen | 2 Punkte |
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 Punkte |
Für diese Verstöße gibt es einen Punkt in Flensburg
- Vorfahrt nehmen
- 21 bis 30 km/h (innerorts) und 21 bis 40 km/h (außerorts) zu schnell fahren
- Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h
- Rettungsfahrzeuge behindern (durch Falschparken oder Halten)
- rechtswidrig abbiegen, wenden oder rückwärts fahren
- Ladungsvorschriften nicht einhalten
- ohne Zulassung fahren
- Frist für die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überschreiten
- defekte Beleuchtung
Für folgende Verstöße und Straftaten erhalten Sie zwei Punkte
- rote Ampel überfahren mit Gefährdung Anderer oder Sachbeschädigung
- Überholverbot missachten
- Trunkenheit oder Drogen am Steuer
- Unterlassene Hilfeleistung
- Nötigung und Körperverletzung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Auto fahren trotz Fahrverbots
mehr als 30 km/h innerorts und mehr als 40 km/h außerorts zu schnell fahren
Diese Verstöße und Straftaten werden mit drei Punkten in Flensburg bestraft
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Fahrerflucht
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung
- Trunkenheit am Steuer mit Sachbeschädigung
- Vollrausch am Steuer (mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut)
- an Autorennen teilnehmen
- mit falschem Autokennzeichen fahren
Stand der Informationen und Punkte: August 2022
Was passiert bei wie vielen Punkten?
Die ersten drei Punkte sind im Fahreignungsregister lediglich vorgemerkt. Ab dem vierten Punkt erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung (25 Euro). Der sechste Punkt zieht eine kostenpflichtige Verwarnung (25 Euro) nach sich. Sobald Sie den achten Punkt bekommen, müssen Sie den Führschein abgeben. Diesen können Sie frühestens nach sechs Monaten neu beantragen.
1 bis 3 Punkte Vormerkung
4 bis 5 Punkte Ermahnung
6 bis 7 Punkte Verwarnung
8 Punkte Führerscheinentzug
So können Sie Punkte abbauen
Punkte in Flensburg können Sie passiv und aktiv abbauen.
Passiver Punkteabbau
Die Punkte verfallen nach Ablauf bestimmter Fristen – sie bauen sich also nach einer gewissen Zeit von selbst ab. Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 gelten „starre Fristen“. Das bedeutet: Kommt ein weiterer Punkt hinzu, verlängert sich die Tilgungsfrist der früheren Punkte dadurch nicht. Jeder Eintrag erlischt nach Ablauf der Frist automatisch.
Beispiele für Tilgungsfristen
Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt |
zweieinhalb Jahre |
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und zwei Punkten |
fünf Jahre |
Straftat mit zwei Punkten |
fünf Jahre |
Straftat mit Fahrerlaubnisentzug und drei Punkten |
zehn Jahre |
Überliegefrist: Punkte erlöschen nicht sofort
Sobald die Tilgungsfrist abgelaufen ist, werden Ihre Punkte in Flensburg zwar gelöscht, sie bleiben aber noch ein Jahr lang in Ihrer Akte stehen. Das ist die sogenannte Überliegefrist. Nur bei einem weiteren Vergehen vor Ablauf der Frist, spielen die alten Punkte noch eine Rolle. Damit wollen die Fahrerlaubnisbehörden sehen, ob zum Zeitpunkt des erneuten Verstoßes noch Punkte da waren. War das der Fall, müssen Sie möglicherweise mit einer härteren Strafe rechnen. Nach Ablauf der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht.
Beispiel:
Ein Fahrer wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Laut Bußgeldkatalog ist neben einer Geldstrafe ein Punkt fällig. Zu dem Zeitpunkt hat er bereits sieben Punkte auf seinem Konto. Mit dem achten wäre der Führerschein weg. Bis dieser eingetragen wird, vergeht jedoch etwas Zeit, da sich das Bußgeldverfahren länger hinzieht. Inzwischen verfällt ein Punkt im Flensburger Register. Als der neue Eintrag vorgenommen wird, sind insgesamt nur sieben Punkte vorhanden. Jetzt werfen die Behörden einen Blick auf die Überliegefrist. Sie stellen fest, dass zum Tatzeitpunkt ein weiterer Eintrag vorhanden war. Der Führerschein wird entzogen, denn am Tag des letzten Verstoßes kam der achte Punkt aufs Konto.
Aktiver Punkteabbau
Es besteht auch die Möglichkeit, Punkte in Flensburg aktiv abzubauen. Wenn Sie zum Beispiel freiwillig an einem sogenannten Fahreignungsseminar teilnehmen, wird Ihnen ein Punkt erlassen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen:
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Die Teilnahme an einem Seminar ist nur bei einem Stand bis fünf Punkte zulässig.
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Sie können so einen Kurs nur einmal in fünf Jahren besuchen.
Ein Fahreignungsseminar setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Modul zusammen. Die Einheiten verteilen sich auf 2 x 90 und 2 x 75 Minuten. Ein Seminar bei der Fahrschule, dem TÜV oder der DEKRA kostet zwischen 200 und 400 Euro.
Ein Fahreignungsseminar (auch Punkteabbauseminar) ist übrigens nicht dasselbe wie ein Aufbauseminar in der Probezeit. Letzteres ist Pflicht, wenn Fahranfänger ...
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einen A-Verstoß (zum Beispiel mehr als 20 km/h zu schnell fahren, eine rote Ampel überfahren) oder
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zwei B-Verstöße (zum Beispiel falsch parken, Handy am Steuer) in der Probezeit begehen.
Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Mit einem Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, können Sie keine Punkte in Flensburg abbauen.
Kann man Punkte in der Probezeit abbauen?
Da in der Probezeit bei Verkehrsverstößen Punkte anfallen, können Fahranfänger diese theoretisch auch abbauen. Meistens lohnt sich ein Fahreignungsseminar aber erst, wenn Sie mehrere Punkte (maximal fünf) gesammelt haben. So weit kommt es bei Fahranfängern meist gar nicht erst, da sie ihren Führerschein bei Verkehrsvergehen bereits vorher abgeben müssen. Grund dafür: Bei ihnen werden Verstöße höher als die eigentliche Punktzahl bewertet, wenn es um Konsequenzen rund um die Fahrerlaubnis geht.
Bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen verlieren Führerscheinneulinge für mindestens sechs Monate die Fahrerlaubnis. Das gilt auch, wenn sie bei drei A-Verstößen nur drei Punkte in Flensburg (und noch keine acht) haben.
Mehr zu Verstößen und den Konsequenzen für Fahranfänger lesen Sie in unserem Ratgeber „Geblitzt in der Probezeit“.
Punkte abfragen in Flensburg
Damit Sie den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen, um Punkte in Flensburg abzubauen (spätestens nach dem fünften Punkt), erkundigen Sie sich beim Kraftfahrt-Bundesamt nach dem Stand. Die Auskunft ist kostenlos. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
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Persönlich in den Dienststellen in Flensburg oder Dresden nachfragen.
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Per Post mit einer Kopie des Personalausweises oder Passes und einem Antragsformular des KBA die Daten anfordern.
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Online beim Kraftfahrt-Bundesamt Punktestand abfragen, wenn Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion haben.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Punkte in Flensburg abbauen“
Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Wenn Sie weniger als sechs Punkte haben, können Sie an einem Fahreignungsseminar in einer Fahrschule, beim TÜV oder einem anderen Anbieter in Ihrer Nähe teilnehmen. Damit können Sie einen Punkt aktiv abbauen. So ein freiwilliges Seminar dürfen Sie nur einmal in fünf Jahren besuchen.
Wie lange dauert es, bis vier Punkte in Flensburg verfallen?
Seit der Punktereform von 2014 verfällt jeder Punkteintrag für sich.
- 1 Punkt (nach einer Ordnungswidrigkeit) erlischt nach 2,5 Jahren
- 2 Punkte (nach einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat) erlöschen nach 5 Jahren
- 3 Punkte (nach einer Straftat) verfallen nach 10 Jahren.
Wichtig: Wegen der Überliegefrist verfallen die Punkte erst ein Jahr nach den genannten Fristen endgültig. Das ist vor allem entscheidend, wenn es um den achten Punkt und den drohenden Führerscheinentzug geht. Bei einem erneuten Verstoß kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie zum Tatzeitpunkt hatten.
Was kostet ein Punkteabbauseminar?
Ein Punkteabbau- oder Fahreignungsseminar kostet rund 200 bis 400 Euro.
Was kostet ein Aufbauseminar in der Probezeit?
Für ein Aufbauseminar (auch als Nachschulung bekannt) zahlen Sie je nach Region und Fahrschule ca. 300 bis 500 Euro.
Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?
Sie können sich kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt erkundigen, wie viele Punkte auf Ihrem Konto sind. Das geht persönlich bei den Dienststellen in Flensburg und Dresden, per Post oder online. Mehr dazu lesen Sie im entsprechenden Absatz im Ratgeber.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024
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Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.