Erstattungen Zahnzusatzversicherung
Bei Ihrer DA Direkt Zahnzusatzversicherung arbeiten wir mit unserem Partner dentolo zusammen. Ihre Dokumente können Sie entweder direkt über Ihr Kundenkonto einreichen oder alternativ per Formular senden.
Kundenkonto DA Direkt Zahnzusatzversicherung
Kontaktieren Sie uns per Formular
Behandlung im dentolo Zahnarztnetzwerk
Mit Zahnärzten aus unserem dentolo-Netzwerk profitieren Sie von bis zu 15 % höheren Erstattungen, einer bequemen Direktabrechnung und einem Zahnarzttermin innerhalb von nur 10 Werktagen. Sie profitieren von geprüfter Behandlungsqualität, persönlicher Beratung und können jederzeit den Zahnarzt wechseln. Behandlungen außerhalb des Netzwerks sind möglich, jedoch ohne Extra-Vorteile.
Behandlung bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl
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Vorgehen bei kleineren Behandlungen (z.B. Zahnprophylaxe, Füllungen...)
Reichen Sie uns die Rechnungen und Belege inklusive Erstattungsvermerk Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das Kundenkonto Zahnzusatz oder per Formular ein. Wir prüfen diese und erstatten Ihnen den entsprechenden Betrag.
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Vorgehen bei umfangreicheren Behandlungen
Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Beginn der Behandlung einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Wenn Sie uns diesen frühzeitig zur Prüfung einreichen, teilen wir Ihnen schnellstmöglich unseren Erstattungsumfang mit. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Reichen Sie den Heil- und Kostenplan zunächst unbedingt bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein.
- Senden Sie uns eine Kopie des genehmigten Heil- und Kostenplans sowie sämtliche Unterlagen, die Sie vom Zahnarzt erhalten haben.
- Wir informieren Sie, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.
- Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, reichen Sie sämtliche Rechnungen und Belege inklusive Erstattungsvermerk Ihrer GKV bei uns ein. Nach Prüfung der Unterlagen überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr angegebenes Konto.
Häufige Fragen zu Leistungsfällen
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Was muss ich beachten, wenn ich mir meine Behandlungskosten erstatten lassen möchte?
Bei kleinen Behandlungen wie einer Zahnreinigung oder Zahnfüllung reicht es aus, wenn Sie uns die Rechnung inklusive Erstattungsvermerk Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Prüfung und Erstattung einreichen.
Bei umfangreichen Behandlungen, wie sie zum Beispiel bei Zahnersatz notwendig sind, erstellt Ihr Zahnarzt zu Beginn einen Heil- und Kostenplan. Sobald die Behandlung voraussichtlich teurer als 1.000 Euro sein wird, empfehlen wir Ihnen, uns diesen Heil- und Kostenplan vorab einzureichen. Somit erhalten Sie frühzeitig einen Überblick darüber, wie hoch insgesamt die voraussichtlichen Behandlungskosten ausfallen, welchen Zuschuss Sie von Ihrer GKV erwarten können und welche tariflichen Leistungen wir erbringen.
Schritt für Schritt zur Erstattung von umfangreichen Behandlungen:- Reichen Sie den Heil- und Kostenplan unbedingt vor Behandlungsbeginn zunächst bei Ihrer GKV ein. Diese bestätigt Ihnen verbindlich, welchen Zuschuss Sie von dort erhalten.
- Senden Sie uns dann den von der GKV genehmigten Heil- und Kostenplan inklusive der Anlagen und ggfs. der vom Zahnarzt erstellten privaten Mehrkostenvereinbarung zu. Reichen Sie am besten stets alle Unterlagen ein, die Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten. Dadurch können wir Ihnen schnell und umfassend eine Rückmeldung geben.
- Wir informieren Sie innerhalb weniger Tage, mit welcher tariflichen Erstattung Sie rechnen können.
- Nach der Behandlung reichen Sie uns die Rechnungen und Belege, die Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten haben, inklusive Erstattungsvermerk Ihrer GKV zur Prüfung ein. Die Kosten für den Heil- und Kostenplan trägt in der Regel die GKV. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, erstatten wir Ihnen die Kosten.
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Gibt es eine Wartezeit im DA Direkt Zahnschutz?
Nein, Wartezeiten bestehen nicht. Sobald Sie versichert sind, können Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen.
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Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan ist ein standardisiertes Formular, in dem der Zahnarzt den Befund, die empfohlene Versorgung und die Gesamtkosten aufführt. Damit der Festzuschuss auf die Regelversorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewährt werden kann, muss vorher der Heil- und Kostenplan von der GKV genehmigt werden. Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen: Einem rosafarbenen Teil für die Regelversorgung und einer Anlage zur weiteren Therapieplanung.
Bei einer Regelversorgung erhalten Patienten nur den ersten Teil. Die über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung wird im rosafarbenen Teil im Zahnschema in der Zeile "TP" (Therapieplanung) eingetragen. Details zur weiteren Therapie stehen dann in den Anlagen. -
Wie reiche ich meine Rechnungen bei DA Direkt ein?
Sie können Ihre Rechnungen und Dokumente entweder über das Kundenkonto Zahnzusatz direkt oder per Formular hochladen und einreichen. -
Welche Maßnahmen zur Zahnprophylaxe werden übernommen?
Neben einer professionellen Zahnreinigung (PZR) werden beispielsweise auch die folgenden Maßnahmen übernommen:
- Versiegelung (Fissurenversiegelung)
- Fluoridierung
- Politur der Zähne
- Kariesrisikodiagnostik
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Welche zahnerhaltenden Maßnahmen werden übernommen?
DA Direkt Zahnschutz übernimmt alle wichtigen zahnerhaltenden Maßnahmen sowie die damit verbundenen begleitenden und zahntechnischen Leistungen wie zum Beispiel:
- Inlays, Onlays und Overlays
- Aufbissbehelfe und Schienen, wie z. B. DROS-Schienen oder Invisalign
- Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
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Welche zahnersetzenden Maßnahmen werden übernommen?
DA Direkt Zahnschutz übernimmt die zahnersetzenden Maßnahmen sowie die damit verbundenen begleitenden und zahntechnischen Leistungen wie zum Beispiel:
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz (Suprakonstruktionen)
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Brücken inklusive Verblendungen bis zum Zahn 8
- Stiftzähne, Voll- und Teilprothesen
- medizinisch notwendige Keramikverblendschalen (Veneers)
- Reparatur von Zahnersatz
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Werden Kosten von Zahnimplantat-Maßnahmen übernommen?
Ja, alle DA Direkt Zahnschutz-Tarife übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnimplantate – je nach Tarifwahl sogar bis zu 100 %. Dazu gehören auch knochenaufbauende Maßnahmen sowie implantatgetragener Zahnersatz (Suprakonstruktion).
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Was ist eine Leistungsbegrenzung, wie hoch ist sie und wie lange gilt sie?
In den ersten 4 Jahren nach Vertragsbeginn gelten Erstattungshöchstbeträge für unsere Leistungen (Zahnstaffel). Diese unterscheiden sich je nach Tarif. Zahnprophylaxe und Behandlungen infolge eines Unfalls unterliegen keiner Leistungsbegrenzung.