Wurzelspitzenresektion: Kosten, Ablauf und Risiken der Behandlung
Das Wichtigste in Kürze
Eine Wurzelspitzenresektion (WSR) ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem der Zahnarzt eine entzündete Zahnwurzelspitze abschneidet. Ziel ist, dadurch den natürlichen Zahn zu retten.
Die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Front- und Seitenzähne. Bei den hinteren Backenzähnen (Molaren) gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Voraussetzung, dass die Krankenkassen zahlen, ist: Der Zahnarzt stuft den Zahn als erhaltungswürdig ein.
Behandlungsmethoden mit speziellen Instrumenten, besonderen Materialien und dem Einsatz eines Operationsmikroskops müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, Sie haben rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Wurzelspitzenresektion – was ist das?
Bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR), auch Zahnwurzelspitzenresektion oder Apektomie genannt, entfernt der Zahnarzt die entzündete Wurzelspitze des Zahns. Häufig wird auch verkürzt von einer Wurzelresektion gesprochen. Das ist aber genau genommen falsch, da der Zahnarzt nur die Wurzelspitze kürzt und niemals die komplette Wurzel entfernt.
Das Ziel dabei ist, den natürlichen Zahn zu erhalten. Die Kosten für die Wurzelspitzenresektion übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn Ihr Zahnarzt den Zahn als erhaltenswert einstuft.
Ist eine Wurzelspitzenresektion schmerzhaft? Diese häufige Frage ist schnell beantwortet: Die Wurzelspitzenkappung erfolgt in einem chirurgischen Eingriff unter lokaler Betäubung, sodass Sie keine Schmerzen spüren. Wenn Sie Angstpatient sind, können Sie sich bei Ihrem behandelnden Zahnarzt auch nach einer Wurzelspitzenresektion unter Vollnarkose erkundigen.
Warum eine Wurzelspitzenresektion?
Durch Karies oder wenn der Zahn bei einem Unfall beschädigt wurde, kann sich die Wurzel eines Zahns entzünden. Bakterien dringen von der geschädigten Stelle in das Mark im Zahninneren ein. Dort befinden sich der Zahnnerv, Bindegewebe und Blutgefäße, die sich entzünden können. Das entzündete Gewebe dehnt sich aus und drückt auf den Nerv, was zu starken Schmerzen führt.
Meistens folgt zunächst eine Wurzelkanalbehandlung. Der Zahnarzt entfernt – von oben durch ein zuvor gebohrtes Loch in der Zahnkrone – das infizierte Gewebe, reinigt und desinfiziert die Kanäle und verschließt sie mit einer Wurzelfüllung. Reicht eine Wurzelkanalbehandlung nicht aus, schlägt Ihr Zahnarzt wahrscheinlich eine Wurzelspitzenresektion vor, bei der er das entzündete Gewebe des Zahns über den Kieferknochen erreicht und entfernt.
Gut zu wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion, wenn sie auch bereits die vorausgegangene Wurzelkanalbehandlung bewilligt haben.
Wann ist eine Wurzelspitzenresektion sinnvoll?
Eine Wurzelspitzenresektion durch den Zahnarzt oder Kieferchirurgen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:
- Die Wurzelkanäle sind stark gekrümmt.
- Der Zahnarzt kann die Seitenkanäle nicht mit seinen Instrumenten erreichen.
- Es liegt eine Wurzelfraktur vor.
- Bei einem Stiftzahn gelangt der Zahnarzt nicht an den Wurzelkanal, ohne den Zahn zu beschädigen.
- Es besteht der Verdacht einer Zyste oder eines Tumors.
- Bei der Wurzelkanalbehandlung ist im Wurzelkanal ein Behandlungsinstrument stecken geblieben.
- Die Entzündung besteht nach einer Revisions-Wurzelkanalbehandlung, also einer zweiten Behandlung, weiterhin.
Auf die Frage „Wurzelspitzenresektion oder Zahn ziehen?“ gibt es eine klare Antwort: Sind der Zahn oder die Wurzel zu stark geschädigt, muss der Zahnarzt den Zahn ziehen. Das gilt auch, wenn der allgemeine Gesundheitszustand eines Patienten so schlecht ist, dass ihm eine Operation nicht zugemutet werden kann. Ansonsten versucht der Zahnarzt immer, den Zahn auch mit einer aufwändigen Wurzelbehandlung zu erhalten.
Mit einer Zahnzusatzversicherung ist ein Patient für alle diese Fälle abgesichert."
Was kostet eine Wurzelspitzenresektion?
Die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion variieren je nach Aufwand des Eingriffs. Dieser hängt unter anderem ab von
- dem Umfang der Entzündung,
- der Lage des Zahns,
- dem Zustand der Zahnwurzeln,
den Maßnahmen und Instrumenten, die der Zahnarzt bei der OP einsetzt.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion für die Front- und Eckzähne sowie die kleinen Backenzähne. Voraussetzung ist, dass der Zahnarzt den Zahn nach einer vorangegangenen Wurzelkanalbehandlung als erhaltenswert einstuft. Auch bei den großen Backenzähnen ist eine Wurzelspitzenresektion eine Kassenleistung. Allerdings übernehmen die Krankenkassen nur unter einer oder mehrerer der folgenden Bedingungen die Kosten für eine WSR:
- Der betroffene Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe, die keine Lücken aufweist.
- Der Zahnarzt kann dadurch verhindern, dass eine Zahnreihe auf einer Seite am Ende verkürzt wird.
- Vorhandener Zahnersatz auf dem betroffenen Zahn bleibt dadurch auch nach der Behandlung erhalten.
Hinweis: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur die Kosten für eine Basisbehandlung, also das Kürzen der Wurzelspitze. Setzt der Zahnarzt zusätzlich eine Lupenbrille oder ein Operationsmikroskop ein, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Auch für eine retrograde Zahnfüllung, also eine Füllung des Wurzelkanals von unten, müssen Sie mit einer Zuzahlung rechnen.
Kostenbeispiele
- Bei einer retrograden Wurzelspitzenresektion müssen Sie etwa 50 bis 100 Euro der Kosten selbst zahlen. Die übrigen Kosten übernimmt die GKV.
- Die Kosten für eine mikrochirurgische Wurzelspitzenresektion liegen zwischen 350 und 600 Euro. Diese müssen Sie aus eigener Tasche zahlen, da sie nicht von der GKV übernommen wird.
Gut zu wissen: Eine private Zahnzusatzversicherung wie die von DA Direkt übernimmt auch die Kosten für Wurzelbehandlungen mit elektrometrischer Wurzellängenmessung und Behandlungen mit dem OP-Mikroskop – je nach Tarif bis zu 100 Prozent.
Wie ist der Ablauf einer Wurzelspitzenresektion?
Ist die Zahnwurzel entzündet und eine (erneute) Wurzelkanalbehandlung ausgeschlossen, erläutert Ihnen Ihr Zahnarzt, welche Behandlungsschritte bei einer Zahnwurzelspitzenresektion nötig sind. Dabei erklärt er Ihnen auch, welche Kosten für die Wurzelspitzenresektion die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
So läuft die Behandlung bei einer Wurzelspitzenresektion ab:
- Unter lokaler Betäubung (selten unter Vollnarkose) durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut des Zahns, sodass der Kieferknochen freiliegt.
- Mit einer Knochenfräse trägt er den Knochen im Bereich der Wurzelspitze ab.
- Sind die Wurzelspitze und das entzündete Gewebe erreicht, folgt die Wurzelspitzenkappung. Das bedeutet: Er kürzt die Wurzelspitze um etwa zwei bis drei Millimeter und entfernt das entzündete Gewebe. Steckt ein Instrument von der Wurzelkanalbehandlung im Wurzelkanal fest, kürzt er die Wurzel etwas stärker, um das Instrument besser erreichen und entfernen zu können.
- Der Zahnarzt reinigt und desinfiziert danach den Wurzelkanal und verschließt den Zahn mit einer speziellen Füllung. Dabei handelt es sich oft um eine retrograde Wurzelfüllung, also eine Füllung von der Wurzelseite und nicht von der Zahnkrone aus.
- Anschließend wird die Wunde vernäht.
- Mit einem Röntgenbild kontrolliert der Zahnarzt die Wurzelspitzenresektion und die Wurzelkanalfüllung nach Abschluss des Eingriffs.
Übrigens: Die Erfolgsaussichten für eine Wurzelspitzenresektion sind besonders gut, wenn die Zahnwurzel noch fest im Kieferknochen verankert ist. Die Erfolgsquote liegt dann bei etwa 70 Prozent. Bei einer mikrochirurgischen Wurzelspitzenresektion arbeitet der Zahnarzt mit einem Operationsmikroskop und verwendet feinere Instrumente. Damit erhöhen sich die Erfolgschancen des Eingriffs auf über 90 Prozent. Die höheren Kosten für diese Art der Wurzelspitzenresektion muss der Patient allerdings selbst tragen.
Wie lange dauert eine Wurzelspitzenresektion?
In der Regel benötigt der Zahnarzt etwa 15 bis 30 Minuten für den Eingriff. Die Dauer einer Wurzelspitzenresektion variiert jedoch bei jedem Patienten. Sie hängt unter anderem von der Lage des Zahns, aber auch von eventuellen Komplikationen ab. Eine Wurzelspitzenresektion am Backenzahn dauert daher länger als bei einem Schneidezahn, da ein solcher Zahn schlechter erreichbar ist.
Häufige Fragen zur Wurzelspitzenresektion
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Welche Risiken birgt eine Wurzelspitzenresektion?
Wie bei jeder Operation können Begleiterscheinungen wie Schmerzen, Blutungen, Schwellungen und Infektionen auch nach einer Wurzelspitzenresektion auftreten. Um Infektionen vorzubeugen, verschreibt der Zahnarzt oft präventiv ein Antibiotikum. Beim Eingriff kann es auch zu folgenden Komplikationen kommen:
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Liegen die Zähne sehr nahe nebeneinander, können umliegende Zahnwurzeln beim Eingriff beschädigt werden.
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Eventuell zurückbleibende Entzündungsherde können zu einer erneuten Entzündung führen. Dann muss der Zahn trotz der Behandlung gezogen werden.
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Die Kieferhöhle kann verletzt werden. Kommt es während des Eingriffs zu einer ungewollten Kieferhöhleneröffnung, wird die Wunde fest vernäht. Sie dürfen anschließend mehrere Wochen nicht durch die Nase schnäuzen. Sonst kann es zu Nasenbluten nach der Wurzelspitzenresektion kommen.
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Im Unterkiefer können Nerven wie der Zungennerv oder der Trigeminus verletzt werden. Dabei können Gefühlsstörungen im Gesicht zurückbleiben. Bei einem Eingriff an den Backenzähnen kann ein Nerv so gereizt werden, dass ein Taubheitsgefühl an der Unterlippe auftritt. Dies klingt in den meisten Fällen nach kurzer Zeit jedoch wieder ab.
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Mit welcher Heilungsdauer ist zu rechnen?
Wie lange hält die Schwellung an? Und ist mit Zahnschmerzen nach der Wurzelspitzenresektion zu rechnen? Die Wunde am Zahnfleisch heilt innerhalb von wenigen Tagen ab. In dieser Zeit kann es zu Schwellungen und Schmerzen rund um den betroffenen Zahn kommen. Nach sieben bis zehn Tagen zieht der Zahnarzt die Fäden. Spätestens dann sollten auch die Schmerzen abgeklungen sein. Etwa drei bis sechs Monate nach der Apektomie erstellt der Zahnarzt ein Röntgenbild, um den Zustand des abgetragenen Knochens und den Erfolg der Wurzelspitzenresektion zu prüfen.
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Was ist nach einer Wurzelspitzenresektion zu beachten?
- Wann wieder essen? Solange die Betäubung noch wirkt – das kann bis zu mehrere Stunden nach dem Eingriff dauern –, sollten Sie weder etwas essen noch trinken.
- Was essen? Essen Sie in den ersten zwei Tagen nach der OP nur weiches oder püriertes Essen und verzichten Sie auf sehr heiße oder kalte Getränke.
- Wann wieder Kaffee? Wann rauchen? Meiden Sie Kaffee und rauchen Sie nicht, solange die Wunde noch nicht abgeheilt ist. Am besten verzichten Sie auch auf Alkohol und Milchprodukte, da sie die Wundheilung verzögern können.
- Wann wieder Sport? Machen Sie keinen Sport und vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in den ersten Tagen nach dem Eingriff, damit nicht so viel Druck auf die Wunde ausgeübt wird.
- Autofahren erlaubt? Verzichten Sie mindestens für zwei Stunden nach der lokalen Betäubung darauf, selbst Auto zu fahren.
- Wie lange krank? Nach einer Wurzelspitzenresektion schreibt Sie Ihr Zahnarzt zwei bis vier Tage krank. Ist der Eingriff an einem schwer zugänglichen Seitenzahn nötig, kann er Sie auch eine ganze Woche nach der Wurzelspitzenresektion krankschreiben.
Weitere Tipps, um den Heilungsprozess zu beschleunigen
- Kühlen Sie Schwellungen und Blutergüsse nach der Behandlung.
- Achten Sie auf eine gründliche Mundhygiene und passen Sie beim Zähneputzen auf, dass Sie die frisch operierte Wunde nicht unnötig reizen.
- Wann wieder essen? Solange die Betäubung noch wirkt – das kann bis zu mehrere Stunden nach dem Eingriff dauern –, sollten Sie weder etwas essen noch trinken.
Dieser Artikel ist inhaltlich geprüft von:
Alexander Balbach, Endodontologie, Zahnarztpraxis Palmaille
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Fußnoten1 15 Euro plus 15 Euro: Wenn Sie im Aktionszeitraum online über www.da-direkt.de eine Zahnzusatzversicherung abschließen, erhalten Sie von DA Direkt einen Einkaufsgutschein im Wert von 30 Euro (jeweils 15 Euro für das Kalenderjahr des Abschlusses und das Folgejahr), sofern die ersten drei Monatsbeiträge zu dieser Versicherung bezahlt wurden. Der Versand des Einkaufsgutscheins erfolgt im vierten Monat nach Vertragsbeginn, ausschließlich per E-Mail. Ist der Vertragsbeginn in den Monaten Januar bis August, erfolgt der Versand gestaffelt: ein Einkaufsgutschein im Wert von 15 Euro im Kalenderjahr des Abschlusses und ein weiterer im Januar des Folgejahres, sofern der Vertrag dann noch besteht. Mit Ihren Einkaufsgutscheinen können Sie dann wahlweise Gutscheine von Amazon.de, Media Markt, Zalando oder vielen anderen bestellen. Die Einkaufsgutscheine sind nicht in bar auszahlbar oder anderweitig umwandelbar. Eine Kombination mit anderen Aktionen von DA Direkt oder Partnern von DA Direkt ist ausgeschlossen.