Wirtschaftlicher Totalschaden beim Auto – was nun?
Das Wichtigste in Kürze
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Kfz-Fachleute unterscheiden zwischen technischem, wirtschaftlichem und unechtem Totalschaden.
- Wären die Reparaturkosten für ein Fahrzeug höher als der Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
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Welche Versicherung für den wirtschaftlichen Totalschaden zahlt, hängt von der Unfallursache ab.
Wirtschaftlicher Totalschaden beim Auto – Definition und mehr
Vor Ihnen steht, was einmal Ihr geliebtes Fahrzeug war: ein roter Haufen Blech, der nicht mehr viel mit der windschnittigen Karre von vorher gemein hat. Kurz gesagt: Ihr Auto ist ein Totalschaden. Was Sie nun tun können und was die Versicherung für einen wirtschaftlichen Totalschaden zahlt, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden - Was bedeutet das?
Bei einem Totalschaden denken viele Autofahrer an ein nicht zu reparierbares Wrack. Das muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein, wie die folgenden Definitionen zeigen:
- Ein echter Totalschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert steht in diesem Fall für den Preis, den Sie zahlen müssten, um ein Auto zu bekommen, dass dem Wert Ihres Wagens vor dem Unfall entspricht.
- Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sind die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Auto kann aber prinzipiell noch repariert werden.
- Bei einem technischen Totalschaden ist Ihr Wagen tatsächlich nicht mehr zu retten, da eine Reparatur unmöglich ist.
Versicherungen sprechen manchmal auch von einem "unechten" Totalschaden. Dieser ist folgendermaßen definiert:
- Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Neuwagen in einen Unfall geraten und den Anschaffungspreis als Schadensersatz einfordern. Für die gegnerische Versicherung ähnelt das der Auszahlung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – und bezeichnet den Vorfall daher als "unechten" Totalschaden. Im Gegensatz zum wirtschaftlichen Totalschaden ist die Reparatur aber technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
So verhalten Sie sich nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden am besten
Wenn Sie sich noch an der Unfallstelle befinden, befolgen Sie zunächst diese Schritte:
- Bleiben Sie ruhig, sichern Sie den Unfallort und begeben sich an eine sichere Stelle in der Nähe, bis die Einsatzkräfte kommen.
- Sprechen Sie Zeugen an und notieren deren Kontaktdaten.
- Dokumentieren Sie Unfall und Schäden mit Fotos, Zeichnungen und dem europäischen Unfallbericht.
- Lassen Sie den Wagen ordnungsgemäß abtransportieren.
Zuhause kommen dann folgende Schritte dran:
- Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Wagen behalten oder ausrangieren wollen.
- Melden Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz so schnell wie möglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
- Unterschreiben Sie niemals unverständliche Formulare oder allgemeine Abtretungserklärungen einer Werkstatt oder einer Mietwagenfirma.
- Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich sicherheitshalber, ob Sie einen Anwalt heranziehen können. Dieser kann Sie beraten und vor Gericht vertreten, wenn die gegnerische Partei sich weigert, zu bezahlen.
- Wenden Sie sich lediglich bei einem (mit)verschuldeten Unfall an Ihre Kaskoversicherung.
- Sobald die Schadensregulierung geklärt ist und Sie sicher sind, dass Sie das Fahrzeug verkaufen möchten, können Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Ob es sich lohnt, Ihr Auto nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden gleich zu verkaufen oder vorher zu reparieren, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Was zahlt die Versicherung?
Diese Versicherung kommt für den wirtschaftlichen Totalschaden auf
Je nachdem, wie der Schaden entstanden ist, zahlen unterschiedliche Versicherungen dafür:
- Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihren Wagen ruiniert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zahlen.
- Ist der wirtschaftliche Totalschaden durch Unwetter, Diebstahl oder der Kollision mit einem Tier entstanden, kommt Ihre Teilkasko für die Kosten auf.
- Ist bei einem selbstverschuldeten Unfall aus Ihrem Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden, zahlt Ihre Vollkasko dafür.
Das zahlt die jeweilige Versicherung
- die Kosten für den Kfz-Gutachter, der die Schäden beurteilt
- den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs
- bei einem Auto, dass erst zwei Jahre alt oder jünger ist, zahlt die Vollkasko teilweise den Neuwert des Wagens
- einen Teil der Entsorgungskosten für den Unfallwagen
- Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, bekommen Sie bei Totalschaden außerdem eine Nutzungsausfallentschädigung. Alternativ bezahlt Ihnen die gegnerische Versicherung nach einem Unfall mit Totalschaden einen Mietwagen – wenn Sie einen Nachweis über die sogenannte Ersatzbeschaffung einreichen.
Wichtig zu wissen: Der von der Kfz-Versicherung kalkulierte Wiederbeschaffungswert umfasst die Mehrwertsteuer, die Sie beim Autokauf entrichten müssten. Wenn Sie vom gezahlten Schadenersatz kein Fahrzeug erwerben, kann Ihr Versicherer die Mehrwertsteuer vom Betrag abziehen.
Sonderfall 1: Reparatur nach wirtschaftlichem Totalschaden
Sie möchten Ihr Auto trotz Totalschaden reparieren lassen? Bei einem unverschuldeten Unfall greift dann die sogenannte 130-Prozent-Regelung. Das bedeutet für Sie: Die Reparaturkosten dürfen maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, damit die gegnerische Haftpflichtversicherung dafür bezahlt. Den Nachweis der gutachtenkonformen Reparatur müssen Sie in Form einer Rechnung vorlegen.
Allerdings müssen Sie den Wagen danach noch mindestens ein halbes Jahr selbst fahren oder zumindest dessen eingetragener Kfz-Halter sein. Erst nach dieser Zeit dürfen Sie das Auto verkaufen und ummelden.
Sonderfall 2: Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen
Sie können Ihr Auto auch direkt mit wirtschaftlichem Totalschaden zum Restwert privat verkaufen und mit einer neuen eVB-Nummer ein neu beschafftes Fahrzeug zulassen. Die Versicherung kann allerdings einen eventuellen Übererlös auf den Schadenersatz anrechnen.
So berechnen Versicherungen den Restwert und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs
Anstatt realer Rechnungen von Werkstatt oder Ähnlichem nutzen Versicherungen zur Unfallabwicklung sogenannte "fiktive Abrechnungen". Zur fiktiven Abrechnung des wirtschaftlichen Totalschadens nach einem Unfall ermittelt ein Kfz-Sachverständiger Restwert und Wiederbeschaffungswert des Wagens.
Restwert ermitteln – so geht der Gutachter vor
Den Restwert Ihres Autos nach einem Unfall bestimmt ein Sachverständiger, indem er die Angebote verschiedener Fahrzeughändler anfragt. Normalerweise nimmt der Gutachter das höchste Gebot als Grundlage für den Restwert. Im Internet finden Sie einige Portale, auf denen Sie den Restwert online berechnen können. Nötig dafür sind unter anderem Angaben zu Neuwert, Marke, Ausstattung, Fahrleistung und den entstandenen Schaden. So bekommen Sie einen ungefähren Richtwert für die Summe.
Wiederbeschaffungswert für Ihr Auto online berechnen
Hilfe bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bieten Ihnen sogenannte Gebrauchtwagen-Tabellen im Internet. Allerdings liefern diese nur einen groben Anhaltspunkt für die mögliche Summe. Denn letzten Endes spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle, wie:
- Ausstattung des Wagens
- Alter des Fahrzeugs
- Kilometerstand
Allgemein gilt: Verlassen Sie sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht zu sehr auf Werte aus dem Online-Rechner für Wiederbeschaffungswert & Co. Da hier sehr viele Faktoren eine Rolle spielen, kann die exakte Summe nur ein Gutachter feststellen.
Fragen und Antworten zum wirtschaftlichen Totalschaden
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten für Ihren Wagen den Wiederanschaffungswert überschreiten – beispielsweise nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand. Ab wann ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann meist nur ein Kfz-Gutachter beurteilen.
Was passiert mit meinem Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Zunächst entscheiden Sie sich, ob Sie Ihr Fahrzeug behalten wollen. Falls ja, lassen Sie es reparieren. Die Rechnung können Sie gemäß der 130-Prozent-Regel bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einreichen. Bei einem Kaskoschaden gilt diese Regel nicht.
Wenn Sie das Auto entsorgen wollen, fragen Sie bei der zuständigen Versicherung nach, ob sie die Kosten für Abmeldung und Entsorgung deckt.
Wirtschaftlicher Totalschaden – was bekomme ich von meiner Vollkasko?
Haben Sie den Totalschaden selbst verschuldet, zahlt die Vollkasko. Normalerweise bekommen Sie dann die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet. In Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn Ihr Auto erst zwei Jahre alt ist – zahlt die Vollkasko bei wirtschaftlichem Totalschaden je nach Ihren Vertragsbedingungen manchmal sogar den Neuwert (abzüglich des Restwertes).
Was zahlt die Teilkasko bei einem Totalschaden?
Die Teilkasko zahlt für einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn er durch Diebstahl, einen Wildunfall oder Unwetter entstanden ist. Auch hier erhalten Sie als Schadenersatz die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert.
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3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.