Zusatzzeichen von Verkehrszeichen und ihre Bedeutung
Das Wichtigste in Kürze
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Es gibt rund 150 Verkehrszusatzzeichen. Sie erweitern oder konkretisieren die Bedeutung des Hauptverkehrszeichens.
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Zusatzschilder sind in § 39 StVO geregelt. Die Schilder haben schwarze Hinweise auf weißem Grund, sind meist rechteckig oder quadratisch und werden unter anderen Verkehrszeichen angebracht.
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Die Bedeutung von Zusatzzeichen wird oft missverstanden. Jedoch sind sie bindend – werden sie missachtet, kann das zu Bußgeldern führen.
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Tempo 30-Schilder mit Zusatzschild gelten auch an gesetzlichen Feiertagen.
Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen: mehr Klarheit für Ihren Fahralltag
Stellen Sie sich vor, es ist ein Feiertag und Sie fahren durch eine Zone mit Tempo-30-Schild. Darunter befinden sich die Zusatzschilder „Schule“ und „Mo – Fr, 7 – 16 Uhr“. Gilt das Tempolimit an solchen Tagen? Die Antwort mag überraschen: Ja, auch an gesetzlichen Feiertagen gelten Zusatzschilder zu Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In diesem Ratgeber nehmen wir Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen genauer unter die Lupe – von rechtlichen Aspekten über Gerichtsurteile bis hin zu praktischen Tipps für Ihren Alltag im Straßenverkehr.
Zusatzschilder unter Verkehrszeichen: ergänzende Regeln für sicheren Verkehr
Rechtliche Grundlage der Zusatzschilder
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt klare Richtlinien für Verkehrszusatzzeichen fest. In § 39 StVO steht:
„(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“
Konkret bedeutet das:
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Zusatzschilder haben einen weißen Grund mit schwarzem Rand. Symbole, Zeichen und Aufschriften sind schwarz gestaltet.
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Das Zusatzzeichen ist unter dem Hauptverkehrszeichen angebracht. Hängt es unter mehreren Verkehrszeichen, bezieht es sich auf das Schild direkt darüber.
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Zusatzzeichen müssen laut StVO Katalog klar, eindeutig und verständlich (= frei von Widersprüchen) sein. Nur dann sind sie gültig.
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Ihre Bedeutung ist also fest definiert, rechtlich bindend und sorgt für klare Regeln im Straßenverkehr.
Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen: Bedeutung und Funktion
Es gibt rund 150 Verkehrszusatzzeichen mit unterschiedlichen Funktionen. Sie sind in vier Kategorien eingeteilt:
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Allgemeine Zusatzzeichen weisen auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- und Entfernungsangaben hin – zum Beispiel die Verkehrsschilder „Vorfahrtstraße“ (Nummer 306) oder „Vorfahrt gewähren“ (Nummer 205).
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„frei“ Zusatzzeichen geben Fahrbahnen oder Parkplätze für Fahrzeuge eines bestimmten Typs oder unter bestimmten Voraussetzungen frei – zum Beispiel das Zusatzschild „Anlieger frei“ (Nummer 1020-30). Es erweitert häufig das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ (Nummer 250). Anlieger dürfen die Straße dennoch benutzen.
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Beschränkende Zusatzzeichen machen zeitliche Vorgaben sowie Beschränkungen für Personengruppen, Fahrzeugtypen und örtliche Gegebenheiten. Zum Beispiel wie Zusatzschilder mit Zeitangaben oder Zeichen mit Streckenverbot für Transporte von gefährlichen Gütern (Nummer 1052-30).
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Besondere Zusatzzeichen bieten zusätzliche Informationen zu Ausnahmen und Beschränkungen – etwa das Zusatzschild „Streugut“ (Nummer Nr. 1060-30).
Zusatzschilder fürs Parken
In der Praxis üblich sind Zusatzschilder für Halteverbote oder Parkverbote. Sie definieren einen räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereich oder informieren über sonstige Beschränkungen bzw. Ausnahmen.
Die blauen Parkschilder werden deshalb häufig mit Zusatzschildern ergänzt, auf denen Sie eine Parkscheibe, Uhrzeit oder einen Bewohnerparkausweis sehen. Dabei steht jedes Verkehrszusatzzeichen für sich und bezieht sich ausschließlich auf das blaue Parkschild.
Tipp: Wenn Sie nicht genau wissen, was zum Beispiel ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild genau bedeutet, parken Sie dort lieber nicht. Sonst riskieren Sie ein Knöllchen wegen Falschparkens – und damit ein Verwarnungsgeld zwischen 5 bis 55 Euro.
Tempolimits & Co. mit Zusatzschild
Wie beim Parken sind auch bei Zusatzschildern zu Geschwindigkeitsbeschränkungen Missverständnisse vorprogrammiert. Vor allem diese Verkehrszusatzzeichen werden häufig falsch verstanden:
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Kurve
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Nässe
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Schneeflocke
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Lkw
Geblitzt in 30er-Zone am Feiertag – ein Fall und sein Urteil
So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) bei folgendem Fall: Ein Mann war am Karfreitag mit seinem Auto in einer Zone mit Tempolimit 30 unterwegs. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild „Mo – Fr, 7 – 16 h“ angebracht und darüber hing das Schild „Schule“.
Der Autofahrer wurde mit 39 km/h geblitzt – also 9 km/h zu schnell. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert hierfür ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Dagegen wehrte sich der Mann und legte Einspruch ein. Sein Argument: Die Zusatzschilder würden sich eindeutig auf die tatsächlichen Schulzeiten beziehen – deshalb würde das Tempolimit an einem gesetzlichen Feiertag nicht gelten.
Tempo 30-Schilder mit Zusatzschild: Gelten sie auch an Feiertagen?
Das OLG Brandenburg sah das in seinem Beschluss vom 12. September 2019 anders – mit einer klaren Haltung zu Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen und ihrer Bedeutung: So dürften Verkehrsteilnehmer nicht selbst über die Gültigkeit von Verkehrszeichen entscheiden. Die Verkehrssicherheit habe oberste Priorität und deshalb immer Vorrang vor individuellen Beurteilungen.
Wörtlich argumentiert das Gericht:
„Im Interesse der Verkehrssicherheit dürfe es nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll.“
Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.9.2019, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 488/19 (1774/19)
Auch das Zusatzverkehrszeichen „Schule“ ändert daran nichts: Es informiert lediglich über den Grund der Tempobegrenzung und dient nicht dazu, die Gültigkeit des Tempolimits zu begrenzen.
Zusatzschilder und ihre Bedeutung: Verkehrssicherheit geht vor
Was Zusatzzeichen von Verkehrszeichen und ihre Bedeutung so schwierig macht: Die Rechtsprechung ist leider nicht einheitlich. Das Amtsgericht Wuppertal zum Beispiel entschied in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (Az.: 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13), dass eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild „Schule“ sowie „Mo – Sa, 7 – 18 h“ versehen ist, nicht an Feiertagen gilt. Und damit komplett gegenteilig zum OLG Brandenburg.
Auch, wenn die Bedeutung von Zusatzzeichen oft missverstanden wird, sind sie bindend. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen „Was bedeutet diese Verkehrszeichenkombination für mich?“, ist die Antwort klar: Tempolimits mit Zusatzzeichen wie „Mo – Fr, 7 – 16 Uhr“ oder „Schule“ gelten auch an Feiertagen und während der Ferienzeit.
Missachten Sie diese Zusatzschilder im Straßenverkehr, drohen Bußgelder. Und das nicht zu knapp: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg. Fahren Sie 31 km/h oder mehr zu schnell, müssen Sie sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Zum Thema „Tempolimit vor Schulen“: Vor solchen Ort vom Gas zu gehen, macht an jedem Tag des Jahres Sinn – genauso wie vor Krippen, Kindergärten, Spielplätzen und Co. Denn viele Schulen bieten eine Ferienbetreuung an. Gleichzeitig sind Sport- und Spielplätze auf den Schulhöfen beliebte Treffpunkte von Kindern – welche im Straßenverkehr bekanntermaßen besonders gefährdet sind.
Fazit: Trotz mancher Diskussion sorgen Zusatzschilder für mehr Verständnis und Sicherheit im Straßenverkehr. Denn sie konkretisieren wichtige Vorgaben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Fahrt!
Fragen und Antworten rund um das Thema Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Wie viele Verkehrszeichen gibt es?
In Deutschland gibt es mehr als 680 verschiedene Verkehrs-, Gefahren-, Vorschrift- und Richtzeichen. Hierzulande sind an den Straßen rund 20 Millionen Verkehrsschilder aufgestellt, dazu kommen noch 3,5 Millionen Wegweiser.
Es gibt rund 150 Verkehrszusatzzeichen mit unterschiedlichen Bedeutungen und Funktionen:
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allgemeine Zusatzschilder
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„frei“ Zusatzschilder
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beschränkende Zusatzschilder
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besondere Zusatzschilder
Welche Funktion haben Zusatzschilder?
Zusatzzeichen ergänzen bzw. verfeinern ein anderes Verkehrszeichen und müssen für jeden verständlich sein – sei es für Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregelungen oder andere Verkehrsregeln. Zum Beispiel können Sie Verbotsschilder und ihre Bedeutung zeitlich begrenzen, etwa ein Parkverbot.
Wie sehen Zusatzzeichen aus?
Die Verkehrszusatzzeichen haben einen weißen Grund mit schwarzem Rand. Symbole, Zeichen und Aufschriften sind schwarz. Sie sind unter dem Hauptverkehrszeichen angebracht. Ist ein Zusatzschild unter mehreren Verkehrszeichen montiert, gilt es nur für das Verkehrsschild direkt darüber. Sind mehrere Zusatzzeichen unter einem Verkehrszeichen angebracht, erweitern sie alle dieses Zeichen.
Welche Zusatzzeichen gibt es im Straßenverkehr?
Zusatzschilder finden Sie auf Gehwegen für Fußgänger und auf Fahrbahnen – gültig für Autos, LKWs, Motorräder und Co.
Ziehen Zusatzzeichen ein Bußgelde nach sich?
Zusatzschilder sind immer an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, das sie näher definieren. Deshalb führen Zusatzzeichen im StVO Katalog nicht direkt zu einem Bußgeld. Missachten Sie allerdings die bindenden Regelungen, können Sie zur Kasse gebeten werden.
Beispiel: Sie dürfen auf einer Straße 80 km/h fahren, bei Nässe sind jedoch nur 60 km/h erlaubt. So verschärft das Zusatzschild die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h zusätzlich. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie mit einer Strafe rechnen.
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