GOT – Die Gebührenordnung der Tierärzte
Alles was Sie wissen müssen:
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Was ist die GOT?
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Warum und wann wird die GOT erhöht?
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Was bedeutet das für Sie als Tierbesitzer?
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Wie können Sie sich und Ihren Liebling vor den steigenden Kosten schützen?
Was ist die GOT?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, nach der Tierärzte ihre Gebühren abrechnen.
Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Welcher Gebührensatz angewendet wird, kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Im Notdienst darf sogar bis zum vierfachen GOT-Satz abgerechnet werden.
Warum und wann wird die GOT erhöht?
Die tierärztliche Gebührenordnung wurde zuletzt 1999 umfassend angepasst. Die Erhöhung, die ab dem 22. November 2022 gilt, wird auf wissenschaftlicher Basis erhöht.
Die Preise sollen an die aktuellen Therapiemöglichkeiten angepasst werden. In den vergangenen Jahren kamen zahlreiche moderne bildgebende Verfahren für die Diagnose zum Einsatz. Dazu zählen zum Beispiel Ultraschall- und MRT-Geräte.
Außerdem soll die angemessene Bezahlung des Personals und damit auch die Existenz von Tierpraxen sichergestellt werden.
Und was bedeutet das für Sie als Tierbesitzer?
Die Erhöhung der Gebührenordnung sichert weiterhin eine gute, medizinische Versorgung Ihres Tieres - allerdings zu steigenden Tierarztkosten. Und zwar deutlich:So wird die allgemeine Untersuchung beim Hund bis zu 75 % teurer, bei der Katze sind es sogar bis zu 163 %.
Zur Verdeutlichung hier eine Gegenüberstellung:
Alte und neue Gebühren im Vergleich (1-facher GOT-Satz)
Leistung |
frühere Gebühren |
neue Gebühren |
---|---|---|
allgemeine Untersuchung mit Beratung Hunde |
13,47 Euro |
23,62 Euro |
allgemeine Untersuchung mit Beratung Katze |
8,98 Euro |
23,62 Euro |
Kastration Hund (Rüde) |
51,31 Euro |
70,60 Euro |
Kastration Hündin |
160,34 Euro |
192,00 Euro |
Kastration Kater |
19,24 Euro |
30,32 Euro |
Kastration weibliche Katze |
57,72 Euro |
89,00 Euro |
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten (Hund) |
16,03 Euro |
19,08 Euro |
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten (Katze) |
9,62 Euro |
11,45 Euro |
Verabreichen einer Impfung von Hund oder Katze |
4,49 Euro |
11,50 Euro |
Wie können Sie sich und Ihren Liebling vor den steigenden Kosten schützen?
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber „Neuer GOT-Satz: Das ändert sich bei der Gebührenordnung für Tierärzte“.