Auto fahren in Corona-Zeiten: Das sollten Sie wissen
Das Wichtigste in Kürze
Stand der Informationen: April 2023
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Der Bund und die Länder haben seit Herbst 2022 die meisten Corona-Regeln schrittweise aufgehoben – dazu zählen Kontaktbeschränkungen, die Quarantänepflicht und die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in öffentlichen Gebäuden. Zum April 2023 wurden schließlich alle Beschränkungen aufgehoben.
Wo viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen, ist es weiterhin empfehlenswert, eine Maske zu tragen – das gilt auch, wenn Sie Personen mit dem Auto mitnehmen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.
Seit 1. Februar 2023 sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, zwei OP-Masken im Verbandskasten mitzuführen.
Corona-Regeln auch rund ums Autofahren weitestgehend aufgehoben
Die Zahl der Corona-Infektionen ist mittlerweile stark rückläufig. Da derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems droht, haben die Bundesländer die meisten Schutzmaßnahmen aufgehoben. So ist zuletzt auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie in den meisten öffentlichen Einrichtungen weggefallen. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt das Hausrecht in dem die Verwendung von Masken vorgeschrieben werden kann.
Jetzt ist vor allem eigenverantwortliches Handeln gefragt. Das bedeutet: Sie entscheiden selbst, in welchen Situationen Sie eine Maske zu Ihrem eigenen Schutz und zu dem Ihrer Mitmenschen tragen. In Innenräumen mit vielen Menschen oder in überfüllten U-Bahnen und Bussen steigt die Infektionsgefahr. In solchen Situationen empfiehlt es sich, weiterhin Maske zu tragen. Das gilt auch, wenn Sie Menschen in Ihrem Auto mitnehmen, die nicht Ihrem Haushalt angehören.
Wichtig: Seit 1. Februar 2023 müssen Sie in Ihrem Verbandskasten im Auto zwei Corona-Schutzmasken mitführen. Das können FFP2-Masken sein – OP-Masken reichen aber auch. Worauf Sie beim Verbandskasten im Fahrzeug noch achten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber [Satz und Link zum Ratgeber „Verbandskasten“, sobald er live ist].
Sofern sich keine neue aggressive Virus-Variante entwickelt, sind keine erneuten staatlichen Beschränkungen zu erwarten. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie hier über die geltenden Regeln fürs Autofahren in Corona-Zeiten.
Corona: Auto fahren mit mehreren Personen - Stand Februar 2022
Zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurde ein strenges Kontaktverbot verhängt: Es durften sich nur zwei Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Das Kontaktverbot galt auch beim Autofahren. Inzwischen sind mehr als 70 Prozent der Menschen in Deutschland zweimal (vollständig) und die Hälfte von ihnen dreimal gegen Corona geimpft. Doch seit der Ausbreitung der Omikron-Variante, die ansteckender als vorherige Varianten ist und auch Geimpfte und Genesene betrifft, gelten neue Kontaktbeschränkungen. Bund und Länder haben diese im Dezember 2021 beschlossen und sich am 24. Januar 2022 darauf geeinigt, dass die geltenden Schutzmaßnahmen weitergeführt werden. Diese Corona-Regeln betreffen auch Autofahrer.
Folgende Kontaktbeschränkungen gelten abhängig vom Impfstatus für den privaten Bereich:
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Geimpfte und Genesene dürfen sich mit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
Das bedeutet fürs Autofahren unter Corona-Bedingungen:
Sind Sie geimpft oder genesen, ist es erlaubt, dass Sie zusätzlich zu Mitgliedern Ihres eigenen Haushalts bis zu zehn weitere geimpfte oder genesene Personen in Ihrem Auto mitnehmen dürfen.
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Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Sobald eine ungeimpfte Person in einer Gruppe dabei ist, gilt diese Regel. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Das bedeutet für Fahrgemeinschaften unter Corona-Bedingungen:
Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, dürfen Sie neben Mitgliedern aus Ihrem eigenen Haushalt nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt unterwegs sein.
Gut zu wissen: In manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Corona-Ampel. Das ist eine Art Frühwarnsystem, das neben den aktuellen Corona-Zahlen auch die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen berücksichtigt. Je nachdem, welche Stufe gerade erreicht wurde, können Schutzmaßnahmen verschärft oder gelockert werden. Informieren Sie sich, ob es in dem Bundesland, in dem Sie unterwegs sind, ein Ampelsystem gibt und welche aktuellen Corona-Regeln gelten.
Ist Autofahren während der Ausgangssperre erlaubt?
In sogenannten regionalen Hotspots – wenn der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sehr hoch ist – können die Corona-Regeln weiter verschärft werden. Die Hotspot-Regelung wird zum Beispiel in Bayern derzeit an die Omikron-Variante angepasst. Das bedeutet: Im Herbst lag der Inzidenzwert in einem Hotspot bei mindestens 1.000. Mit der ansteckenderen Omikron-Variante wird dieser Wert voraussichtlich deutlich nach oben verschoben.
Wird Ihr Landkreis zum Corona-Hotspot, kann auch eine nächtliche Ausgangssperre verhängt werden. Dann dürfen sich Menschen zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr außerhalb ihrer Wohnung, ihres Gartens oder ihrer Terrasse aufhalten. Es sei denn, sie haben einen triftigen Grund. Solche Gründe sind:
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Sie müssen nachts zur Arbeit fahren.
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Es handelt sich um einen medizinischen Notfall.
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Sie müssen Tiere versorgen.
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Sie betreuen einen Menschen, der Unterstützung braucht.
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Sie begleiten eine sterbende Person.
Liegt keiner der genannten Gründe vor, dürfen Sie in der Zeit der Ausgangssperre auch nicht Auto fahren. Besuchen Sie zum Beispiel einen Verwandten, sollten Sie den Heimweg nicht erst bei Beginn der Ausgangssperre antreten. Werden Sie mit Ihrem Fahrzeug kontrolliert und sind ohne triftigen Grund zu spät dran, ist ein Bußgeld fällig.
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz kosten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich viel. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen, im Saarland werden bis zu 200 Euro fällig und in Bayern zahlen Sie bei Verstößen sogar 500 Euro.
Wichtig: Informieren Sie sich, ob in den Orten oder Landkreisen, in denen Sie mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, zusätzlich zu den Kontaktbeschränkungen eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Dann wissen Sie, wie viele haushaltsfremde Personen Sie – abhängig von Ihrem und deren Impfstatus – mitnehmen und wann Sie nicht unterwegs sein dürfen.
Weitere Hinweise zum Autofahren während der Corona-Pandemie
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Halten Sie auch beim Autofahren die AHA+L-Regeln ein (Abstand, Hygiene-Regeln, Alltagsmaske + Lüften).
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Achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Ihren Mitfahrern. Wenn in einer Fahrgemeinschaft zum Beispiel 2 Personen im Auto fahren, sollten sie diagonal versetzt vorne und hinten sitzen.
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Alle haushaltsfremden Mitfahrer sollten eine Maske tragen, um eine Ansteckung mit Corona im Auto zu vermeiden – auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Lüften Sie das Fahrzeug regelmäßig – besonders Stoßlüften über die Fenster hilft, Aerosole im Inneren zu reduzieren. Dafür öffnen sie am besten die jeweils gegenüberliegenden Fenster, damit die Luft optimal durch das Auto zieht.
Muss man wegen Corona beim Autofahren Maske tragen?
Es gibt keine Maskenpflicht fürs Autofahren. Gesundheitsexperten raten jedoch dringend, mit Maske Auto zu fahren, sobald Personen aus verschiedenen Hausständen im Fahrzeug sitzen.
Aber darf man mit Mundschutz überhaupt Auto fahren oder fällt das unter das Verhüllungsverbot? Als Fahrer mit Maske Auto zu fahren ist grundsätzlich erlaubt. Die Juristen beim ADAC weisen jedoch darauf hin, dass die Gesichtszüge des Fahrers noch gut erkennbar sein müssen. Dazu gehört der Bereich um die Augen. Dieser reicht aus, um die Identität einer Person feststellen zu können.
Hinweis: Hängen Sie Ihren Mundschutz beim Autofahren bitte nicht an den Rückspiegel. Der ADAC gibt zu bedenken, dass dadurch die Sicht des Fahrers eingeschränkt wird. Außerdem gewöhnt sich der Fahrer an das Pendeln der Maske und reagiert möglicherweise zu langsam auf plötzlich auftauchende Fußgänger oder Radfahrer. Am besten legen Sie die Maske in eine Plastikschale im Fahrzeug, die Sie mitnehmen und regelmäßig ausspülen können.
Gut zu wissen: An Fahrschulen gilt eine bundesweite Maskenpflicht. Bei praktischen Fahrstunden und der Führerschein-Prüfung müssen in der Corona-Pandemie alle Mitfahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erkundigen Sie sich direkt bei der Fahrschule, ob Sie eine FFP2-Maske brauchen oder ob eine medizinische Maske ausreicht. In den meisten Bundesländern müssen Sie sich zudem an die 2G-Regel halten. Das bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene dürfen sich in geschlossenen Räumen aufhalten. Bayern hat am 25. Januar die 3G-Regel für Fahrschulen eingeführt. Hier dürfen auch Ungeimpfte wieder am Fahrunterricht teilnehmen und Prüfungen ablegen.
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In Corona-Zeiten mit dem Auto ins Ausland fahren
Egal, ob Sie nach Italien oder in die Niederlande in den Urlaub oder nach Tschechien zum Tanken fahren – informieren Sie sich über die geltenden Corona- und Einreise-Regeln. Die meisten Nachbarländer Deutschlands sind wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante als Hochrisikogebiete eingestuft. Das bedeutet: Ungeimpfte müssen sich nach der Einreise nach Deutschland für fünf Tage in Quarantäne begeben, bevor sie sich daraus freitesten können.
Seit 1. Februar gelten für die Einreise in EU-Länder neue Regeln. Ausschlagend ist der Impfstatus des Reisenden. Wer geimpft oder genesen ist, darf einreisen und benötigt keinen zusätzlichen PCR- oder Antigenschnelltest mehr. Trotzdem sind auch die Corona-Bestimmungen der jeweiligen Länder zu beachten: Wenn Sie nach Frankreich oder Italien reisen, reicht zum Beispiel der doppelte Impfschutz oder eine einfache Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson aus. Für die Einreise nach Österreich müssen Sie geboostert, also dreifach geimpft, sein.
Ungeimpfte müssen bei Reisen innerhalb der EU nach wie vor einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Übrigens: Für Genesene ist das Corona-Zertifikat innerhalb der EU nur noch sechs Monate lang gültig (in Deutschland sogar nur drei Monate). Doppelt Geimpfte verlieren neun Monate nach der zweiten Impfung ihren Impfstatus (bisher waren es zwölf Monate). Wie lange der Impfnachweis nach der Booster-Impfung gültig ist, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Auto kaufen und anmelden in der Corona-Pandemie
Im Dezember 2021 hat die Bund-Länder-Konferenz bundesweit die 2G-Regel für den Handel beschlossen. Dazu zählten auch Autohäuser. Ausnahmen gab es lediglich für Geschäfte, die der Grundversorgung dienen, wie der Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken. Das bedeutete: Nur Geimpfte und Genesene hatten Zutritt zu Autohäusern.
Inzwischen kippte der Verwaltungsgerichtshof diese Verordnung in Bayern. Auch in Niedersachsen wurde sie ausgesetzt. Seit dem 19. Januar 2022 dürfen in diesen Bundesländern auch Ungeimpfte wieder ein Autohaus betreten. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrem Fachhändler, welche Corona-Regeln dort gelten, und ob Sie eventuell noch einen negativen Test benötigen.
Tipp: Fragen Sie Ihren Autohändler, ob er Ihnen bei der Anmeldung Ihres Neuwagens hilft. In vielen Zulassungsstellen benötigen Sie einen Termin und die Öffnungszeiten haben sich in der Pandemie geändert.
Gut zu wissen: Neuwagen und Gebrauchtfahrzeuge, die nach 2015 erstzugelassen wurden, können Sie auch in Corona-Zeiten komplett online an- oder ummelden. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder in Bayern eine sogenannte Bayern-ID, mit der Sie sich ausweisen und verschiedene Behördengänge digital erledigen können. Nähere Informationen zur An- und Ummeldung Ihres Autos finden Sie auf dem Portal Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Taxi fahren in Corona-Zeiten: wie viele Personen sind erlaubt?
Die Anzahl der Fahrgäste im Taxi ist nicht vorgeschrieben. Damit die Gäste jedoch möglichst weit vom Fahrer entfernt sitzen, sollten maximal zwei Fahrgäste auf der Rückbank Platz nehmen. Ein einzelner Fahrgast sollte rechts hinten einsteigen. In Bayern zum Beispiel empfiehlt das Verkehrsministerium, bei mehr als zwei Personen ein Gruppentaxi zu rufen.
Auch im Taxi gelten die bekannten Hygiene-Regeln, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV2 zu reduzieren:
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Waschen Sie sich vor und nach der Fahrt die Hände oder verwenden Sie ein Desinfektionsmittel für unterwegs.
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Fahrgäste und Fahrer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Je nachdem, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten, sollte es mindestens eine medizinische Maske sein. In Bayern gilt in Taxis wie auch im Öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maskenpflicht. Für Taxifahrer reicht ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
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Verzichten Sie während der Fahrt auf ein Gespräch mit dem Fahrer. So entstehen keine Aerosole, die Viren enthalten können.
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Bezahlen Sie die Rechnung am besten bargeldlos – mit EC- oder Kreditkarte.
Gut zu wissen: Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Fernverkehr gilt seit Dezember bundesweit 3G. Das bedeutet: Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Für Taxifahrten gilt diese Regel nicht.
Häufige Fragen und Antworten rund um die Corona-Regeln beim Autofahren
Wie viele Haushalte dürfen in Corona-Zeiten in einem Auto fahren?
Das kommt auf den Impfstatus der Mitfahrer an. Als geimpfter oder genesener Fahrer dürfen Sie mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten unterwegs sein, die ebenfalls geimpft oder genesen sind. Sind Sie ungeimpft, dürfen Sie maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt mitnehmen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gilt diese strengere Regel.
Gibt es eine Maskenpflicht im Auto?
Nein, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz im Auto tragen. Wenn Sie jedoch mit mehreren Personen aus unterschiedlichen Haushalten im Fahrzeug sitzen, ist eine Maske ratsam, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.
Gilt für Taxifahrten die 3G-Regel?
Nein, Taxifahrten sind von der 3G-Regel ausgenommen. Sie gilt aber in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, U- und S-Bahnen, in Regional- und Fernzügen sowie in Flugzeugen.
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