Elektronische Patientenakte (ePa) – alle wichtigen Fakten für Sie

Das Wichtigste in Kürze

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Seit Januar 2025 testen drei Modellregionen die elektronische Patientenakte – kurz ePa. Ist der Pilotversuch erfolgreich, wird die ePa auch im Rest von Deutschland eingeführt.
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Dank dieser digitalen Patientenakte wissen Ärzte und anderes medizinisches Personal über Ihre Vorerkrankungen, Medikamente und Unverträglichkeiten Bescheid. So lassen sich beispielsweise Wechselwirkungen und Behandlungsfehler vermeiden.
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Wegen möglicher Gefahren beim Datenschutz stößt die elektronische Patientenakte jedoch auch auf Ablehnung. Die Vor- und Nachteile der ePa erfahren Sie im Ratgeber.
So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePa)
Im Notfall muss es schnell gehen – damit Ärzte richtig handeln, ist Vorwissen über die Krankheitsgeschichte eines Patienten lebenswichtig. Hier soll künftig die elektronische Patientenakte die entscheidenden Infos liefern. Allerdings sind viele Menschen verunsichert, ob ihnen die elektronische Patientenakte mehr Vor- oder Nachteile bringt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema digitale Krankenakte wissen müssen.
Elektronische Patientenakte – was bedeutet das eigentlich?
Die elektronische Patientenakte (ePa) führt all Ihre Behandlungsberichte, medizinischen Befunde und Medikamente einer Person in einem digitalen System zusammen. Sie ist also so etwas wie ein digitaler Gesundheitsordner.
Im Gegensatz zu früheren Papierdokumenten und getrennten Datenbanken soll das neue Verfahren einen ganzheitlichen Blick auf den Patienten ermöglichen – und so dessen gesundheitliche Versorgung verbessern.
Die ePa ist für alle Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen geplant, einige Anbieter bereiten die elektronische Patientenakte aber auch schon für Privatversicherte vor.
Übrigens: Auch Kinder können künftig eine elektronische Patientenakte bekommen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Allerdings entscheiden bis zum 15. Lebensjahr ihre Eltern, ob die Krankenkasse eine ePa anlegt.
Ob mit App oder ohne Smartphone – so funktioniert die ePa
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter nicht widersprechen, legt Ihre Krankenkasse eine elektronische Patientenakte für Sie an. Zunächst ist dieser digitale Gesundheitsordner leer, füllt sich nach und nach jedoch mit den folgenden Daten:
- Pflichtinformationen von Medizinern – beispielsweise Röntgenbilder, Medikationspläne oder Behandlungsbefunde
- Daten, die Ärzte und andere Fachspezialisten auf Ihren Wunsch einpflegen – wie Organspende-Ausweise, Vorsorge-Vollmachten oder Patientenverfügungen
- Daten, die Sie selbst ergänzen – beispielsweise ältere medizinische Informationen aus Papier-Dokumenten, Schmerz-Tagebücher oder Informationen aus Tracking-Apps
- Dokumente Ihrer Krankenkasse – unter anderem Abrechnungen von Arztbesuchen
Wichtig zu wissen: Bisherige Befunde und andere Daten landen nicht automatisch in Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie können Ihre Krankenkasse jedoch zweimal innerhalb von zwei Jahren bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente von Ihnen zu digitalisieren.
Um die Informationen in Ihrer digitalen Krankenakte einzusehen und zu verwalten, brauchen Sie ein mobiles Endgerät. Hier können Sie die ePa-App Ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte downloaden. Über ein mehrstufiges Identifikationsverfahren, das sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, schalten Sie die Anwendung frei. Sobald Sie in der App angemeldet sind, können Sie darin unter anderem:
- Dokumente wie alte Befunde in die elektronische Patientenakte hochladen, verbergen oder löschen
- Berechtigungen zur Dateneinsicht verwalten
- Angehörige als Ihre Vertretung anlegen
Auch ohne Smartphone oder Tablet ist künftig die Nutzung der elektronischen Patientenakte möglich – nämlich auf Ihrem PC mit dem sogenannten ePA-Client und einem entsprechenden Lesegerät. Diese Variante kommt jedoch voraussichtlich erst ab Juli 2025 zum Einsatz.
Wer kein digitales Endgerät zur Verfügung hat, kann die elektronische Patientenakte nur passiv nutzen – also selbst keine Daten verwalten – oder eine Vertrauensperson mit einem entsprechenden Gerät als Vertreter benennen. Hierfür müssen Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse wenden.
Hier gibt es die elektronische Patientenakte bereits
In drei Modellregionen ist die digitale Patientenakte bereits seit Januar 2025 am Start. In Franken, Hamburg und Umland sowie einigen Teilen Nordrhein-Westfalens testen seither mehr als 300 Apotheken, Kliniken und Praxen die ePa. Überzeugen die Ergebnisse des Pilotverfahrens, führt die Regierung die digitale Patientenakte im Rest von Deutschland ein. Die schrittweise Digitalisierung von Patientenakten soll sicherstellen, dass alle angebundenen Systeme zuverlässig funktionieren.
Elektronische Patientenakte – ja oder nein, so entscheiden Sie sich richtig
Vorteile und Nachteile der ePa
Der größte Vorteil der elektronischen Patientenakte ist der verbesserte Informationsaustausch – beispielsweise zwischen Ihrer Arztpraxis und einem Krankenhaus. So entfallen unnötige Doppeluntersuchungen, da der behandelnde Mediziner die entsprechenden Informationen einfach Ihrer digitalen Krankenakte entnimmt. Die ePa erleichtert es Ihnen so auch, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Gleiches gilt für einen Arztwechsel – zum Beispiel nach einem Umzug. Zudem sinkt das Risiko von Wechselwirkungen zwischen zwei Medikamenten.
Für Patienten kann die elektronische Patientenakte jedoch auch Nachteile haben. Hier ist vor allem die Gefahr des Datenmissbrauchs ein wichtiger Grund, warum einige Versicherte der ePa widersprechen. Alle Details zum Thema Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte lesen Sie im nächsten Abschnitt. Technische Störungen können zudem den Zugriff auf die Daten erschweren. Wer kein Smartphone, Tablet, Laptop oder Computer hat, kann die digitale Patientenakte nur eingeschränkt nutzen und braucht Hilfe, um die eigenen Daten einzusehen. Patienten, die kein Interesse an Technik haben, könnten Schwierigkeiten bekommen, ihre Akte zu verwalten.
ePa – so steht es um den Datenschutz
Bei den Informationen, die in Ihrer elektronischen Patientenakte abgelegt werden, handelt es sich um äußerst sensible Daten. Entgegen den Befürchtungen mancher Menschen werden Sie durch die ePa jedoch nicht automatisch zum „gläsernen Patienten“. Denn Sie bestimmen selbst, wer für wie lange Zugriff auf die digitale Krankenakte erhält.
Trotz vieler Sicherheitsmaßnahmen lassen sich Cyber-Angriffe nie komplett ausschließen – so kann auch Ihre elektronische Patientenakte gehackt werden. Der Chaos Computer Club stellte Ende 2024 Schwachstellen bei der ePa fest – und warnte vor einem frühzeitigen Start. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Nationale Agentur für digitale Medizin (gematik) sind nun dabei, diese Schwachstellen zu beheben – bevor die ePa für alle ausgerollt wird.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist die elektronische Patientenakte sinnvoll, um medizinischem Personal alle wichtigen Informationen an die Hand zu geben. Allerdings besteht laut Organisationen wie dem Chaos Computer Club noch Verbesserungspotenzial bei der Sicherheit. Wer derzeit noch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hat, kann der elektronischen Patientenakte auch erstmal widersprechen – und sie zu einem späteren Zeitpunkt anlegen lassen.
ePa-Widerspruch: So funktioniert’s
Egal, ob bei Ihrer eigenen elektronischen Patientenakte oder der Ihrer Kinder – um Widerspruch einzulegen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Viele Versicherer haben auf Ihrer Website ein entsprechendes Formular hinterlegt. Sie können der elektronischen Patientenakte aber auch postalisch oder telefonisch widersprechen.
Sie können auch gegen die Einstellung einzelner Dokumente in der ePa Widerspruch einlegen. Gleiches gilt für die Verwendung Ihrer anonymisierten Daten in der Forschung. Im Internet finden Sie verschiedene Mustermails für den Widerspruch zur elektronischen Patientenakte.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „elektronische Patientenakte (ePa)“
Elektronische Patientenakte – ab wann ist sie Pflicht?
Die elektronische Patientenakte bleibt auch nach Einführung in ganz Deutschland freiwillig. Sie können Ihrer ePa jederzeit widersprechen.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte ähnelt einem digitalen Gesundheitsordner. Sowohl Ärzte als auch Sie selbst können darin entsprechende Daten ablegen. Zur Verwaltung brauchen Sie ein digitales Endgerät, die epa-App Ihrer Krankenkasse oder den ePa-Client und ein Kartenlesegerät. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die elektronische Patientenakte nicht anfordern – diese wird automatisch erstellt. Alle Details lesen Sie oben im Ratgeber.
Elektronische Patientenakte – wer hat Zugriff?
Sie entscheiden selbst, wer Einblick in Ihre ePa erhält – egal, ob es sich um Ihren Arzt, Apotheker oder Angehörige handelt.
Bis wann ist der Widerspruch zur elektronischen Patientenakte möglich?
Es gibt keine bestimmte Frist zum Widerspruch der elektronischen Patientenakte. Selbst wenn Ihre ePa bereits angelegt und befüllt wurde, können Sie diese noch löschen lassen.
Wie kann ich der ePa widersprechen?
Um der elektronischen Patientenakte zu widersprechen, müssen Sie sich schriftlich, telefonisch oder per Online-Formular an Ihre Krankenkasse wenden. Mehr Details lesen Sie oben im Ratgeber.
Können Patienten ihre elektronische Patientenakte selbst einsehen?
Ja, per App, Tablet oder Computer können Sie auf die Inhalte Ihrer ePa zugreifen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie oben im Ratgeber.
Felix Kreller, 07.03.2025