Ihr Fahrzeugbrief – mehr als Papierkram
Das Wichtigste in Kürze
-
Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft, wer der aktuelle Fahrzeug-Halter ist und enthält wichtige Informationen zu Ihrem Auto – beispielsweise die Fahrzeug- und Aufbauart.
-
Sie brauchen dieses Dokument, um Ihr Fahrzeug umzumelden oder zu verkaufen.
-
Der Fahrzeugbrief ist auch als Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekannt.
Der Fahrzeugbrief – Bedeutung und wichtiges Basiswissen
Sie haben sich dafür entschieden, ein Auto zu kaufen und wissen auch schon, welches Modell es sein soll. Wenn jetzt nur nicht dieser Papierkram wäre: Sie haben gelesen, Sie bräuchten einen sogenannten Fahrzeugbrief… Keine Sorge, in diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alle wichtigen Details zu diesem Dokument.
Fahrzeugbrief – eine kurze Erklärung
Der Fahrzeugbrief ist Teil der Fahrzeugpapiere – und auch als Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekannt. Das auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckte Dokument verrät, wer der aktuelle Fahrzeug-Halter ist. Der Fahrzeughalter ist übrigens nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn Sie ein Auto leasen, sind Sie zwar für die Dauer des Vertrags der Fahrzeughalter – die Leasinggesellschaft bleibt aber Eigentümer. Der Fahrzeugbrief verrät also nicht den Eigentümer des Wagens.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 – Erklärung der Unterschiede
Bis vor einigen Jahren mussten Sie als Autofahrer zwei Dokumente kennen: Den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. 2005 hat Deutschland diese Papiere an EU-Normen angepasst. Daraus entstanden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Zusammen beweisen die Dokumente, dass Ihr Auto zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
-
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) nennt detaillierte Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Wagens.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) nennt den Fahrzeughalter und gibt technische Informationen über den Wagen.
Sie fragen sich nun, welche Zulassungsbescheinigung Sie mitführen müssen? Merken Sie sich ganz einfach: die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist Ihre Nummer 1 im Verkehr und sollte immer dabei sein.
Das steht im Kfz-Brief
Der Fahrzeugbrief enthält folgende Informationen zu Wagen und Besitzer:
-
Eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer, auch als Fahrgestellnummer bekannt
-
Das Kfz-Kennzeichen
-
Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
Außerdem finden Sie im Kfz-Brief einige Nummern:
-
Der Fahrzeugbrief enthält zwei sogenannte Schlüsselnummern – die HSN und die TSN. HSN steht für Herstellerschlüsselnummer und ist eine vierstellige Zahl, die den Fahrzeughersteller verrät. Die TSN ist eine Typenschlüsselnummer und gibt Auskunft über das Fahrzeugmodell.
-
Manchmal ist auch von einer Fahrzeugbriefnummer die Rede, obwohl es den Begriff offiziell nicht gibt – damit ist dann entweder die Nummer des Dokuments gemeint oder dessen Sicherheitscode. Wo die Fahrzeugbriefnummer zu finden ist, hängt also davon ab, worum es geht. Die Nummer des Dokuments finden Sie mittig auf der linken Seite; den Sicherheitscode hinter einem Rubbelfeld.
-
Im Fahrzeugbrief steht auch das Datum der Erstzulassung und das Datum, wann er ausgestellt wurde.
Dafür brauchen Sie den Fahrzeugbrief
Wechselt das Auto seinen Besitzer, brauchen Sie den Kfz-Brief. Also normalerweise, wenn Sie es kaufen oder verkaufen. Sie benötigen das Dokument auch, wenn Sie ein Fahrzeug zulassen, ummelden oder abmelden möchten.
Wichtig zu wissen: Bewahren Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 niemals im Auto auf. Bringen Sie lieber an einem sicheren Ort unter – beispielsweise im Schließfach oder einem Safe. Im Unterschied zum Fahrzeugschein müssen Sie den Fahrzeugbrief nicht im Straßenverkehr vorweisen können. Klaut Ihnen ein Dieb das Auto samt Fahrzeugbrief, wertet Ihre Kfz-Versicherung das als grob fahrlässig – und Sie bleiben im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen.
Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf sollten Sie den Kfz-Brief mitnehmen. Muss Ihr Auto ohne Zulassung zur Hauptuntersuchung, brauchen Sie den Fahrzeugbrief auch für den TÜV.
Fahrzeugbrief verloren – was tun?
Sie haben Ihre Fahrzeugpapiere verloren? Das ist ärgerlich, aber kein Drama. Sie können den Fahrzeugbrief einfach neu beantragen. Ihr Fahrzeug dürfen Sie sogar ohne Kfz-Brief fahren. Was es kostet, den Fahrzeugbrief neu zu beantragen und wie das funktioniert, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
So bekommen Sie einen neuen Fahrzeugbrief
Was müssen Sie nun konkret tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist? Am besten gehen Sie nach diesen drei Schritten vor:
- Informieren Sie Ihre Zulassungsstelle darüber, dass Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben. Die Zulassungsstelle gibt dann dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Bescheid, das den Vorgang für zwei Wochen im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.
- Taucht das Dokument innerhalb von 14 Tagen wieder auf, können Sie den Kfz-Brief einfach Ihrer Zulassungsbehörde vorlegen.
-
Ist das nicht der Fall, beantragen Sie einen neuen Kfz-Brief. Die Versanddauer für den Fahrzeugbrief beträgt etwa sechs Wochen.
Das brauchen Sie, um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen:
-
einen Personalausweis oder Reisepass
-
den Fahrzeugschein – falls Sie ihn noch besitzen
-
eine gültige Hauptuntersuchung- und Abgasuntersuchung-Prüfbescheinigung
-
eine Anzeigen-Vorgangsnummer, falls die Papiere gestohlen wurden
-
eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefs, falls dieser "nur" verschwunden ist. Ein Muster für diese eidesstattliche Erklärung finden Sie auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle.
Übrigens: Die ersten vier Dokumente benötigen Sie auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug umschreiben wollen.
Fahrzeugbrief neu beantragen – Kosten
Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren, kommen Kosten von 70 Euro auf Sie zu. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:
- 60 Euro für den Fahrzeugbrief selbst
- 10 Euro kommen an Kosten für den neuen Fahrzeugschein dazu, der automatisch mit ersetzt wird.
Unverzichtbar für Autofahrer: Kfz-Brief und Kfz-Versicherung von DA Direkt.
Bedeutung des Fahrzeugbriefs bei Finanzierung und Leasing
Wenn Sie ein Fahrzeug leasen oder finanzieren, behält das Kreditinstitut oder die Leasinggesellschaft den Fahrzeugbrief. Sie bekommen nur den Fahrzeugschein. Wann und ob Sie den Fahrzeugbrief übergeben bekommen, lesen Sie im Folgenden.
Fahrzeugbrief bei Finanzierung
Bei einer Finanzierung können Sie den Fahrzeugbrief bei der Bank erst dann anfordern, wenn Sie die gesamten Kosten – also den Kaufpreis plus Zinsen – bezahlt haben.
Fahrzeugbrief bei Leasing
Im Fall des Leasings bleibt der Fahrzeugbrief normalerweise bei der Leasinggesellschaft. Grund dafür: meist gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug nach einer gewissen Zeit zurück.
Ihre günstige Autoversicherung vom Testsieger
-
Beliebtester Kfz-Direktversicherer mit Bestnote2
-
24/7 Schadenservice persönlich und online
-
Top-Leistungen sichern und bis zu 66 % sparen3
Jetzt wechseln und dauerhaft profitieren.
Nur bis 25. November 20 % Black Week-Rabatt mit Code1 Black20
-
1 Teilnahmebedingungen für den RabattWenn Sie im Aktionszeitraum eine Kfz-Versicherung für einen Pkw, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder einen Leichtkraftroller online bei DA Direkt abschließen, erhalten Sie mit dem gegenständlichen Aktionscode für die gesamte Vertragslaufzeit einen Rabatt in Höhe von 20 % auf den Beitrag der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung.
-
2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
-
3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.