Versicherung in der Ferienwohnung – wer zahlt bei Schäden?
Das Wichtigste in Kürze
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Als Mieter haften Sie grundsätzlich unbegrenzt für Schäden in Ferienwohnungen – und müssen in voller Höhe für die Kosten aufkommen.
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Mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite.
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Prüfen Sie vor der Anreise, ob bewegliche gemietete Gegenstände durch Ihre Versicherung in der Ferienwohnung mitversichert sind – etwa Elektrogeräte oder Möbel. Und das im In- sowie Ausland.
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Vergewissern Sie sich, dass auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder unter sieben Jahren abgedeckt sind.
Schäden in der Ferienwohnung – welche Versicherung zahlt?
Endlich Urlaub! Zusammen mit ihrer Familie genießen Sie die freie Zeit in einer gemieteten Ferienwohnung. Doch plötzlich passiert es: Beim gemütlichen Zusammensitzen landet ein Rotweinfleck auf dem hellen Sofa. Beim Spülen geht Ihnen in der Ferienwohnung Geschirr kaputt. Und dann schießt auch noch Ihr Nachwuchs versehentlich einen Ball durchs geschlossene Fenster. Was jetzt – wer zahlt für solche sogenannten Mietsachschäden?! Wir zeigen Ihnen, welche Versicherung in der gemieteten Ferienwohnung bei Schäden einspringt – und worauf es dabei ankommt. Damit Sie auch im Urlaub bestens abgesichert sind.
Privat-Haftpflichtversicherung in der Ferienwohnung – darauf sollten Sie achten
Sie möchten die schönste Zeit des Jahres richtig genießen – und planen Ihren Urlaub deshalb in einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Airbnb-Apartment? Damit sind Sie nicht allein: Rund ein Drittel der Deutschen verbringt so gerne seinen Urlaub. Was viele dabei nicht auf dem Schirm haben: Gerade beim Urlaub in gemieteten Objekten kann es schnell zu Ärger kommen und richtig teuer werden, wenn ein sogenannter Mietsachschaden entsteht. Eine Versicherung für die Ferienwohnung ist deshalb sehr wichtig.
Denn egal, ob nach der Spritzpistolenschlacht das Parkett einen Wasserschaden hat oder nach der Party mit Urlaubsbekanntschaften die Herdplatte kaputt ist: Als Mieter sind Sie voll in der Haftung – und müssen für alle Kosten aufkommen.
Grund dafür ist, dass rechtlich gesehen laut Bürgerlichem Gesetzbuch jeder unbegrenzt haftet, der anderen einen Schaden zufügt. Geht also beim Spielen teures Geschirr kaputt oder der Fußball landet versehentlich in der wertvollen Stereoanlage, hat Ihr Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat: Sie oder Ihre Kinder.
Gut zu wissen: Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen versehentlich zufügen. Und damit auch Schäden im Ferienhaus. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In welchen Fällen Ihre Versicherung für Mietsachschäden im Ferienhaus aufkommt, verraten wir Ihnen im nächsten Absatz.
Sachschaden oder Mietsachschaden – was deckt die Versicherung ab?
Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftpflichtversicherung: Gerade im Bereich von Mietsachschäden unterscheiden sich die Leistungen teilweise erheblich. Aber was ist eigentlich ein Mietsachschaden genau – und wann zahlt die Versicherung in der Ferienwohnung?
Experten sprechen immer dann von einem Mietsachschaden, wenn Schäden an privat gemietetem Wohnraum entstehen. Dazu gehören natürlich auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Häufig betroffen sind unter anderem Wände, Türen und der Fußboden – normale Abnutzung und Verschleiß sind davon ausdrücklich ausgenommen.
Zwei Hürden bei der Versicherung von Ferienwohnungen
Erste Hürde: Ob Ihre private Haftpflichtversicherung für einen von Ihnen verursachten Schaden in der Ferienwohnung aufkommt, hängt von der Art des beschädigten Gegenstandes ab. Zum Beispiel gelten bei einigen Policen Schäden an beweglichen Gegenständen nicht als Mietsachschaden – dazu zählen Möbel, aber auch elektrische Geräte wie Fernseher oder Küchengeräte. Prüfen Sie deshalb unbedingt, ob Ihre private Haftpflichtversicherung
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Mietsachschäden generell – sowie
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Schäden an beweglichen Gegenständen (in Ferienunterkünften) abdeckt.
Zweite Hürde: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Mietsachschäden im Ausland ab. Manche Versicherungen bezahlen nur bei Schäden im Inland – andere machen den Schutz vom Reiseland abhängig. Prüfen Sie das vor Ihrem Urlaub in den Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Nur dann wissen Sie genau, ob Ihre Versicherung auch in der Ferienwohnung im Ausland gilt.
Gut zu wissen: In der privaten Haftpflichtversicherung von DA Direkt sind Mietsachschäden und viele weitere Schäden abgedeckt – auch im Ausland.
Zu doll getobt? Wenn Kinder Schäden in der Ferienwohnung verursachen
Die schönsten Ferienmomente sind oft die, in denen sich die ganze Familie so richtig ausleben kann. Bei Kindern kann es dabei schon mal zu einem kleineren oder größeren Malheur kommen. Wie steht es jetzt um die Haftungsfrage – und wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt: Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig. Sie können also nur über ihre Eltern belangt werden – und das auch nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In jedem Fall sollte Ihre Versicherung für die Ferienwohnung auch Schäden abdecken, die durch nicht deliktfähige Kinder verursacht werden.
Tipp: Mit einer Familien-Haftpflichtversicherung ist es je nach Tarif möglich, Schäden durch alle Familienmitglieder abzusichern – vom Stiefsohn über die Adoptivtochter bis hin zur mitreisenden Oma.
Achtung: Das gilt nicht für Ihren Hund! Verursacht Ihr vierbeiniges Familienmitglied in der Ferienwohnung einen Schaden, ist dieser nur über eine eigene Haftpflichtversicherung für Hunde abgedeckt. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber „Hundehalter-Haftpflichtversicherung: So versichern Sie Ihren Vierbeiner“.
Was tun bei falschen Beschuldigungen?
Sie kommen nach dem Urlaub gut erholt zuhause an und finden im Posteingang eine Mail des Vermieters, der Sie für Schäden an der Ferienwohnung belangt. Und nicht nur das: Er behält auch die Kaution zurück. Was nun?
In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Beweislast an den Vermieter zurückzuspielen. Geben Sie keine Zusagen und gehen Sie auf keinen Fall in Vorleistung. Dokumentieren Sie am besten bereits direkt bei Übergabe alle Schäden, Kratzer und Flecken in der Ferienwohnung, die Sie feststellen. Teilen Sie dem Vermieter wesentliche Schäden zudem direkt bei Einzug mit.
Gut zu wissen: Sollte der Vermieter trotzdem zu Unrecht Ihre Kaution einbehalten, hilft auch in diesem Fall Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie kann die Ansprüche prüfen und nicht berechtigte Forderungen des Vermieters rund um die Ferienwohnung abwehren.
Checkliste: Das deckt eine umfassende private Haftpflichtversicherung in Ferienwohnungen & Co. ab
- Mietsachschäden
- Schäden an beweglichen Gegenständen in Ferienunterkünften
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen, z.B. Fahrrädern
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder unter sieben Jahren
- Schäden durch nicht leibliche Kinder
- Schlüsselschäden
Fragen und Antworten
Wer zahlt bei Schäden in der Ferienwohnung?
Ohne eine gute Privathaftpflichtversicherung haften Sie als Mieter in unbegrenzter Höhe und müssen Sie alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden in der Ferienwohnung im In- und Ausland übernimmt.
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind alle Schäden, die an gemietetem Wohnraum entstehen – einschließlich der mitgemieteten beweglichen Gegenstände wie Elektronik oder Möbel. Prüfen Sie deshalb unbedingt vor der Anreise, ob Ihre private Haftpflichtversicherung in der Ferienwohnung auch Schäden an gemieteten beweglichen Gegenständen abdeckt.
Wer haftet bei Schäden, die von Kindern verursacht werden?
Hier gilt die allseits bekannte Formel „Eltern haften für ihre Kinder“. Wichtig ist, dass Ihre Privat-Haftpflichtversicherung in der Ferienwohnung auch Schäden abdeckt, die durch nicht deliktfähige Kinder oder durch nicht leibliche Kinder wie Pflegekinder, Stief- oder Adoptivkinder verursacht werden. Das gilt zum Beispiel in den Tarifen Komfort und Top der DA Direkt Haftpflichtversicherung.
Flora Anna Grass, 16.04.2024