
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung: Das steckt dahinter

Das Wichtigste in Kürze
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Versicherer sprechen von einer laufenden Behandlung, wenn Ihr Zahnarzt bereits mit der Behandlung Ihrer Zähne begonnen hat. Eine angeratene Behandlung bedeutet hingegen, dass eine Diagnose gestellt wurde oder ein Heil- und Kostenplan vorliegt.
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Eine Zahnzusatzversicherung bei laufender oder angeratener Behandlung abzuschließen, ist bei vielen Versicherern möglich, allerdings ist diese dann nicht mit versichert.
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Einige wenige Tarife greifen bei bereits laufender Behandlung – dazu zählt auch die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe von DA Direkt.
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt bei laufender oder angeratener Behandlung?
Wenn Patienten zum ersten Mal Zahnersatz oder eine andere aufwendige Zahnbehandlung benötigen, überlegen viele, noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Doch meistens ist es dafür zu spät. Warum das so ist und welche Möglichkeiten es gibt, bei laufender Behandlung doch noch eine Zahnzusatzversicherung zu finden, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich gilt: Angeratene, beabsichtigte oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht mitversichert. Einige Ausnahmen gibt es dennoch.
Rettung in der Not: Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
Welche Zahnzusatzversicherung zahlt rückwirkend? Sogenannte Rückwärtsversicherungen können auch noch bei laufender Behandlung abgeschlossen werden und umfassen sogar Behandlungen, die bis zu sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen worden sind.
Beispiel:
Tobias hat eine schmerzhafte Wurzelbehandlung am Backenzahn hinter sich. Der Zahnarzt konnte den Zahn nicht retten und musste ihn entfernen. Jetzt benötigt Tobias Zahnersatz und erfährt, dass seine Krankenkasse nur die Kosten in Höhe der Regelversorgung übernehmen wird. Einen Großteil der Kosten muss er aus eigener Tasche bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung, die seinen Eigenanteil senken würde, hat er bis jetzt nicht.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe ist genau für solche Fälle gedacht. Sie deckt auch Behandlungen ab, die bereits begonnen wurden oder angeraten sind. Zusammen mit der Soforthilfe schließt Tobias einen regulären Tarif ab. Damit sichert er sich auch gegen künftige Behandlungskosten an Zähnen ab, die erstmalig nach Antragstellung behandlungsbedürftig werden.
Diese Behandlungen deckt die rückwirkende Versicherung NICHT ab:
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Die Behandlung hat mehr als sechs Monate vor Versicherungsbeginn begonnen oder war vor Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen.
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Der Zahnarzt hat einen weiteren Heil- und Kostenplan erstellt oder ein zweiter Akutfall liegt bei Antragstellung vor.
Was sind angeratene, beabsichtigte und laufende Zahnbehandlungen?
Angeratene Behandlungen
Versicherungen sprechen von einer angeratenen Behandlung, wenn…
- Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde Ihnen die Diagnose mitgeteilt und Ihnen Zahnersatz oder eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen hat.
- Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für Sie erstellt hat.
- Röntgenaufnahmen zu Ihrem Befund vorliegen und darauf zu erkennen ist, dass eine Behandlung nötig ist.
- die Diagnose und die empfohlene Therapieform in Ihrer Patientenakte vermerkt sind.
In den genannten Fällen finden Sie nur wenige Zahnzusatzversicherungen, die einen Teil Ihrer Kosten der Zahnbehandlung übernehmen. Die Zahnzusatzversicherung von DA Direkt ist eine der wenigen Versicherungen, die Soforthilfe für eine bereits laufende Zahnbehandlung anbietet.
Beabsichtigte oder bekannte Behandlungen
Auch wenn Sie noch nicht bei Ihrem Zahnarzt waren, können sich bestimmte Behandlungen abzeichnen, die in nächster Zeit auf Sie zukommen. Das ist der Fall, wenn…
- Ihnen ein Zahn, eine Füllung oder ein Inlay herausgefallen ist.
- Ihnen ein Zahn abgebrochen ist.
- Sie häufig Zahnschmerzen haben.
- Sie bei Ihrem Kind eine Kieferfehlstellung feststellen.
Eine beabsichtigte Behandlung reicht für viele Versicherungen als Grund aus, um sie vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Laufende Behandlungen
Versicherungen gehen von einer laufenden Behandlung aus, wenn Sie den ersten Behandlungstermin zu Ihrem Heil- und Kostenplan bereits wahrgenommen haben. Auch in diesem Fall helfen Ihnen lediglich sogenannte Rückwärtsversicherungen.
Wie stellt der Versicherer fest, ob Sie in einer laufenden Behandlung sind?
Bei vielen Versicherungsgesellschaften müssen Sie zunächst Fragen zu Ihrer Zahngesundheit, Diagnose und möglichen Beschwerden beantworten. So erfährt die Assekuranz auch, ob Ihnen bereits zu einer Behandlung geraten wurde oder diese bereits begonnen hat.
Wichtig: Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Tritt der Versicherungsfall ein, prüft die Gesellschaft, ob Ihre Gesundheitsangaben der Realität entsprechen. So darf der Versicherer zum Beispiel Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen und Ihren Zahnarzt befragen.
Mithilfe der Gesundheitsprüfung bewertet der Versicherer Ihr persönliches Risiko und legt fest, zu welchen Konditionen er Sie versichert. Er kann Ihren Antrag aber auch komplett ablehnen, wenn der Zustand Ihrer Zähne zu schlecht ist.
Möchten Sie die Antragsfragen vermeiden, können Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung entscheiden, wie sie DA Direkt anbietet. Der Versicherer akzeptiert Ihren Antrag auch bei schlechter Zahngesundheit, also trotz geschädigter oder fehlender Zähne und Vorerkrankungen wie Parodontitis.
Deshalb lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung
Wenn Sie Zahnersatz wie eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat benötigen, erfahren Sie wahrscheinlich zum ersten Mal von Ihrem Zahnarzt, welche Kosten auf Sie zukommen. Sind Sie gesetzlich versichert, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten.
Allerdings kommt sie nur für die Regelversorgung auf, also die medizinisch notwendige Grundversorgung. Mit einem Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung deckt sie einen Teil der günstigsten Behandlungsmethode etwa bei Zahnersatz ab. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst übernehmen – zwischen 25 und 40 Prozent der Gesamtkosten.
Ihr Zahnarzt wird Ihnen möglicherweise auch höherwertigen Zahnersatz vorstellen, der über die Regelversorgung hinaus geht und wesentlich teurer ist. Entscheiden Sie sich dafür, gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse trotzdem nur den Festzuschuss für die Grundversorgung. Ihr Eigenanteil fällt dann deutlich höher aus und kann mehrere tausend Euro betragen.
Haben Sie vor dem Beratungsgespräch mit Ihrem Zahnarzt noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, kommt nur eine rückwirkende Versicherung wie die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe von DA Direkt für die Kosten der Behandlung auf.
So profitieren Sie von der Rückwärtsversicherung:
- Sie erhalten sofort einen Teil der Kosten für die laufende Behandlung – bei DA Direkt ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung.
- Die rückwirkende Versicherung gilt auch für fehlende und beschädigte Zähne.
- Gleichzeitig sichern Sie Ihre Zähne für zukünftige Behandlungen ab.
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
- Kümmern Sie sich um eine Zahnzusatzversicherung am besten dann, wenn Ihre Zähne gesund sind. Bei den meisten Tarifen sorgen Sie für zukünftige Behandlungen vor, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns noch nicht bekannt sind.
- Achten Sie vor allem auf den Leistungsumfang, also die Behandlungen beim Zahnarzt, die in nächster Zeit bei Ihnen anstehen könnten und im Versicherungsschutz enthalten sein sollten. Das sind bei Erwachsenen zum Beispiel Zahnersatz und Wurzelbehandlungen, bei Kindern kieferorthopädische Maßnahmen wie Zahnspangen.
- Bei Zahnversicherungen ohne Wartezeit, wie sie DA Direkt anbietet, können Sie die Leistungen sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Bei vielen anderen Assekuranzen müssen Sie drei bis acht Monate warten, bis Kosten übernommen werden.
- Eine Rückwärtsversicherung leistet Soforthilfe im Akutfall und bei bereits laufender Behandlung, die innerhalb der vergangenen sechs Monate begonnen wurde. Die Soforthilfe gilt allerdings nicht bei kieferorthopädischen Maßnahmen.
- Informieren Sie sich über die maximale Erstattungshöhe für Ihre Behandlungskosten (Zahnstaffel) in den ersten Jahren. Je länger Sie versichert sind, umso höher sind die Erstattungsbeträge – abhängig vom gewählten Tarif.
Häufige Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
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Wann sprechen Versicherungen von einer „laufenden Behandlung“?
Sobald der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt hat oder Sie Ihren ersten Termin beim Zahnarzt wahrgenommen haben, handelt es sich um eine angeratene bzw. begonnene Behandlung.
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Ist eine Zahnzusatzversicherung auch bei bereits begonnener oder angeratener Behandlung möglich?
Nur wenige Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn eine Behandlung bereits begonnen wurde, geplant oder angeraten ist. Ausnahmen sind sogenannte rückwirkende Versicherungen. Sie greifen sofort und decken auch einen Teil der Kosten ab, die für die aktuelle Behandlung anfallen. Dazu zählt zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe von DA Direkt.
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Welche Behandlungen übernimmt eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung?
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Behandlungen, die Ihnen bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt sind bzw. die Ihnen Ihr Zahnarzt angeraten hat
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Folgebehandlungen, die mit der Erstbehandlung in Zusammenhang stehen
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Laufende Behandlungen, die nicht länger als sechs Monate vor Vertragsabschluss begonnen haben
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Für wen lohnt sich eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe?
Für jeden Kassenpatienten, der noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat und dem der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat. Auch wenn Ihre Behandlung innerhalb der vergangenen sechs Monate begonnen hat, kann eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Bei DA Direkt schließen Sie diese immer zusammen mit dem Einsteigertarif „Zahnschutz Komfort“ ab. Damit sind Ihre Zähne auch für künftige Behandlungen abgesichert.
Marlis Reisenauer, 21.10.2024