Neue Regeln für Autofahrer 2025 – das gilt ab dem neuen Jahr
Das Wichtigste in Kürze
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Ihre Winterreifen müssen bereits seit 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) haben. Andernfalls machen Sie sich strafbar, wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen kontrolliert werden.
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Die Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine neue Typ- und / oder Regionalklasse wirkt sich möglicherweise positiv aus – Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag könnte im neuen Jahr sinken.
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Ab 19. Juni 2025 müssen Sie die Flüssiggasanlage Ihres Wohnmobils oder Caravans beim TÜV oder einer anderen Organisation prüfen lassen – die nächste Gasprüfung steht dann in zwei Jahren an.
Diese Änderungen und neuen Regeln erwarten Autofahrer
Anforderungen an Winterreifen, Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung, Gasprüfung für Wohnmobile: Auch zum Jahreswechsel 2024/25 kommen einige Neuerungen und Änderungen auf Kfz-Halter zu. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen vor, welche neuen Regeln Autofahrer 2025 erwarten und mit welchen finanziellen Auswirkungen sie rechnen müssen.
Grüne Versicherungskarte wird digital
Ab 2025 dürfen Sie die Grüne Karte (auch bekannt als Internationale Versicherungskarte) auch in digitaler Form bei Auslandsreisen mitführen, zum Beispiel als pdf-Datei auf Ihrem Smartphone. Dabei handelt es sich um den Nachweis für Ihren Kfz-Versicherungsschutz im Ausland. Sie sind also nicht mehr verpflichtet, dieses Dokument in Papierform dabeizuhaben. Es ist aber weiterhin möglich, die Bescheinigung auszudrucken und diese zusätzlich mitzunehmen.
In der Europäischen Union und einigen anderen Ländern wie der Schweiz, Norwegen und Island besteht keine Pflicht mehr, die Grüne Karte mitzuführen. Diese Länder haben 1974 das sogenannte Kennzeichenabkommen angeschlossen. Das bedeutet: Das amtliche Kennzeichen dient als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich jedoch, die Grüne Versicherungskarte im Ausland weiterhin mitzuführen – egal, ob digital oder in Papierform. Insbesondere bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall ist die Bestätigung, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kfz abgeschlossen haben, sehr hilfreich.
Übrigens: Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung.
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Orange TÜV-Plakette: Hauptuntersuchung wird 2025 fällig
Klebt aktuell eine orange HU-Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen, steht 2025 die Hauptuntersuchung (HU) für Ihr Fahrzeug bei TÜV, DEKRA oder GTÜ an. Eine kleine Ziffer am oberen Rand der Plakette verrät den Monat, in dem Sie spätestens in die Prüfwerkstatt fahren müssen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Besteht Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung, erhält es 2025 eine gelbe TÜV-Plakette auf dem Nummernschild. Diese ist bis 2027 gültig. Wenn Sie sich einen Neuwagen kaufen, müssen Sie erst nach drei Jahren zum TÜV. Im Jahr 2025 bekommt Ihr Neuwagen eine braune Plakette – die nächste HU ist somit erst 2028 fällig.
Gut zu wissen: Haben Sie keinen gültigen TÜV, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Überziehen Sie mit Ihrem Pkw den TÜV um zwei bis vier Monate und werden dabei erwischt, zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Haben Sie den HU-Termin um vier bis acht Monate versäumt, ist ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Sind Sie mehr als acht Monate zu spät dran, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und Sie bekommen einen Punkt in Flensburg.
Winterreifen nur noch mit Alpine-Symbol
Seit 1. Oktober 2024 dürfen Sie bei Schnee- und Eisglätte nur noch mit Winter- und Ganzjahresreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol unterwegs sein. Dabei handelt es sich um ein Piktogramm, das einen Berg und eine Schneeflocke abbildet und an der Seite des Reifens eingeprägt ist. Davor war es erlaubt, auch Reifen mit „M+S“-Kennung aufzuziehen – „M+S“ steht für „Matsch und Schnee“. Reifen, die ausschließlich das „M+S“-Symbol tragen, werden bereits seit 2018 nicht mehr produziert und gelten nicht mehr als wintertauglich. Sind beide Symbole auf dem Pneu zu sehen, können Sie weiterhin damit fahren.
Übrigens: In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Sie mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren – unabhängig vom Datum. Werden Sie mit Sommerreifen auf glatter oder verschneiter Fahrbahn erwischt, erwartet Sie ein Bußgeld und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Mehr zum Thema Winterreifen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Änderung für Motorradreifen ab 2025
Für Motorradfahrer gilt ab Januar 2025 eine wichtige Neuerung, die ihre Reifen betrifft. Wenn Sie Reifen auf Ihr Bike aufziehen, die nicht im Fahrzeugschein angegeben sind, müssen Sie diese ab dem neuen Jahr durch eine Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ abnehmen lassen. Das betrifft alle Motorradreifen, die von den Dimensionen (zum Beispiel in Bezug auf die Breite und den Querschnitt) abweichen, die im Fahrzeugschein stehen – unabhängig vom Herstellungsdatum.
Für Motorradreifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden (laut DOT-Nummer, an der das Alter eines Reifens abzulesen ist), gibt es bis Ende 2024 eine Übergangsfrist. Für diese Reifen ist keine Einzelabnahme erforderlich. Stattdessen gilt weiterhin die alte Regelung: Motorradfahrer dürfen auf Reifen umsteigen, die der Hersteller getestet und für sicher im Straßenverkehr befunden hat. Eine Herstellerfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB), die der Reifenhersteller ausstellt und vom Fahrer mitzuführen ist, reicht aus. Ab 2025 ist ein solches Dokument nicht mehr gültig.
Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder
Ab 2025 ist die Euro-Norm 5+ für Motorräder verbindlich. So dürfen nur noch Motorräder neu zugelassen werden, die diese Norm erfüllen. Wichtig: Die Norm schreibt keine strengeren Grenzwerte für Abgase und Geräuschemissionen vor. Stattdessen soll ein Onboard-Diagnose-System (OBD) II bei neuen Motorrädern alle abgasrelevanten Faktoren besser überwachen. Die maximalen Fahrgeräusche bleiben bei 77 dB(A). Nach der Euro-Norm 5+ sollen jedoch realistischere Prüfverfahren deren Einhaltung besser kontrollieren.
Neue Typklassen 2025 in der Kfz-Versicherung
Die Typklasse eines Fahrzeugs spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Dabei handelt es sich um einen statistischen Wert, der sich aus der Unfall- und Schadenbilanz eines Automodells ergibt und jedes Jahr neu ermittelt wird. Der Wert liegt je nach Art der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung) zwischen 10 und 34. Je niedriger die Typklasse ist, umso geringer fallen meist die Kfz-Beiträge aus.
Im Oktober 2024 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen für 2025 veröffentlicht. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für die Kfz-Haftpflicht:
- Für etwa 7,1 Millionen Fahrzeuge gilt eine höhere Typklasse als bisher.
- Rund 5,1 Millionen Autos fallen in eine niedrigere Typklasse. Zählen Sie zu den Haltern, zahlen Sie 2025 möglicherweise einen niedrigeren Versicherungsbeitrag.
- Für rund 30 Millionen Autobesitzer bleibt die Typklasse ihres Fahrzeugs gleich.
Weitere Informationen zu den neuen Typklassen 2025 und wie sie sich auf den Beitrag der Kfz-Versicherung auswirken, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Neue Regionalklassen 2025: Änderungen beim Versicherungsbeitrag
Ähnlich wie die Typklasse beeinflusst auch die Regionalklasse die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Sie spiegelt die Unfall- und Schadensbilanz in Ihrer Region wider und wird jährlich angepasst. Der Wert liegt zwischen 1 und 16 – je nach Art der Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko).
Bei der Haftpflichtversicherung wirken sich die neuen Regionalklassen für 2025 wie folgt aus:
- Etwa 4,7 Millionen Fahrzeughalter profitieren von einer günstigeren Einstufung.
- Rund 9,4 Millionen Fahrzeuge landen in einer höheren Regionalklasse.
- Für rund 33 Millionen Versicherte ändert sich die Regionalklasse nicht.
Führerschein umtauschen: betrifft 2025 die Geburtsjahrgänge ab 1971
Wenn Sie noch einen alten rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen Sie ihn in den kommenden Jahren umtauschen. Sie erhalten dafür einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format. Haben Sie bereits eine Scheckkarten-Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie auch diese in einigen Jahren erneuern.
Der Umtausch des alten Führerscheins findet stufenweise statt und ist an bestimmte Fristen gebunden. Bis wann Sie Sie Ihren neuen Führerschein beantragen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahrgang und vom Ausstellungsdatum Ihrer Fahrerlaubnis ab.
- Sind Sie 1971 oder später geboren, müssen Sie Ihren Führerschein bis 18. Januar 2025 gegen einen neuen tauschen.
- Haben Sie die Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 bekommen, haben Sie bis 19.01.2026 Zeit, das neue Dokument zu beantragen.
Ihr neuer EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Danach müssen Sie das Dokument erneut beantragen.
Wichtig zu wissen: Versäumen Sie die Frist zum Führerschein-Umtausch und werden von der Polizei angehalten, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu.
Erhöhung der CO2-Steuer 2025 für Autos und andere Kraftfahrzeuge
Ab Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Damit steigt der Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 von 45 auf 55 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Das macht sich auch an der Zapfsäule bemerkbar, da die Spritpreise 2025 dadurch steigen. So wird Benzin um 15,7 Cent und Diesel um 17,3 Cent pro Liter teurer.
Tipp: Wie Sie trotzdem beim Tanken Geld sparen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Neue Vignetten in Österreich und der Schweiz
Aufgepasst, Österreich- und Schweiz-Urlauber: Es gibt neue Vignetten und die Maut wird 2025 etwas teurer. Die Jahresvignette für Österreich in Seegrün gilt bereits ab Dezember 2024. Der als Pickerl bekannte Aufkleber ist bis Januar 2026 gültig. Mit den neuen Vignetten steigen auch die Mautgebühren für Pkw:
- Die Jahresvignette kostet 103,80 Euro (bisher 96,40 Euro).
- Die Zwei-Monats-Vignette erhalten Sie für 31,10 Euro (bisher 28,90 Euro).
- Die 10-Tagesvignette gibt es für 12,40 Euro (bisher 11,50 Euro).
- Die Tagesvignette ist nur digital erhältlich; Sie zahlen 9,30 Euro dafür (bisher 8,60 Euro).
Die neue Jahresvignette für die Schweiz ist ab Dezember 2024 14 Monate lang gültig. Sie kostet wie im Vorjahr 40 Schweizer Franken (das sind rund 43 Euro).
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien
In Folge des Brexits vor fast fünf Jahren wird die Einreise mit dem privaten Pkw nach Großbritannien etwas umständlicher. Ab 2. April 2025 benötigen Sie eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, kurz: ETA), wenn Sie aus der EU auf die Nachbarinsel fahren. Das gilt für alle Länder der britischen Insel (also England, Schottland und Wales) sowie für Nordirland – egal, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs sind.
Die ETA beantragen Sie online – zum Beispiel auf der Website der britischen Regierung – oder über die „UK ETA“-App. Die Kosten für den Antrag liegen bei 10 Britischen Pfund (rund 12 Euro), die Sie per Kreditkarte bezahlen müssen.
Gasprüfung für Wohnwagen und Reisemobile
Auch wenn Sie mit Ihrem Camper oder Caravan verreisen, kommt eine wichtige Neuerung auf Sie zu: Ab 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung in Wohnmobilen und Wohnwagen Pflicht. Ähnlich wie die Hauptuntersuchung müssen Sie sie alle zwei Jahre bei einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der DEKRA durchführen lassen. Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen, erfolgt die Überprüfung der Flüssiggasanlage, bevor Sie es in Betrieb nehmen. Die Gasprüfung für Wohnwagen oder Camper kostet zwischen 50 und 100 Euro.
Kommen Sie der Prüfpflicht nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen dann mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro rechnen – je nachdem, wie lange Sie die Frist überschritten haben.
Häufige Fragen und Antworten zu den Änderungen und neuen Regeln für Autofahrer 2025
Was ändert sich 2025 für Autofahrer?
Ab 2025 gelten für Autofahrer unter anderem folgende neue Regeln:
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Die Internationale (Grüne) Versicherungskarte wird digital – somit können Sie Ihren Kfz-Versicherungsnachweis künftig auch auf dem Smartphone im Ausland mitführen.
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Mehrere Millionen Autofahrer profitieren von einer besseren Einstufung Ihres Fahrzeugs in neue Typ- und Regionalklassen.
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Nur noch Winterreifen mit Alpine-Symbol sind seit Oktober 2024 erlaubt.
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Auf Motorradfahrer kommen zwei wichtige Neuerungen zu: Reifen, die nicht im Fahrzeugschein stehen, müssen Sie vom TÜV abnehmen lassen. Außerdem gilt bei der Erstzulassung eines Motorrads die Euro-Norm 5+.
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Die CO2-Steuer steigt – und damit auch die Kraftstoffpreise.
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Für die Einreise mit Ihrem Pkw in Großbritannien benötigen Sie eine elektronische Einreisegenehmigung.
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Für Wohnwagen und Wohnmobile gilt ab 19. Juni 2025 eine Pflicht zur Gasprüfung.
Details zu allen Neuerungen für das Jahr 2025 finden Sie oben im Ratgeber.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Das kommt auf Ihr Geburtsjahr an und hängt davon ab, wann Ihr Führerschein zum ersten Mal ausgestellt wurde. Sind Sie 1971 oder später geboren, müssen Sie Ihren alten Führerschein aus Papier bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 erhalten, sollten Sie das Dokument bis 19. Januar 2026 erneuern lassen.
Welche Winterreifen sind erlaubt?
Nur Winterreifen, die ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) auf der Flanke führen, erfüllen ab sofort die gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ist zusätzlich die „M+S“-Kennung für „Matsch + Schnee“ auf dem Pneu abgebildet, dürfen Sie ebenfalls damit fahren. Reifen, die ausschließlich das „M+S“-Symbol aufweisen, sind dagegen nicht mehr erlaubt.
Wie oft erfolgt die Gasprüfung beim Wohnwagen?
Ab 19. Juni 2025 ist eine Gasprüfung alle zwei Jahre für Wohnwagen und Wohnmobile Pflicht.
Marlis Reisenauer, 02.12.2024
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2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
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Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.