Drohnenversicherung – geschützt bei jedem Flug
Das Wichtigste in Kürze
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Für jedes unbemannte Fluggerät brauchen Sie eine Drohnenversicherung. Egal, ob Sie es privat oder gewerblich nutzen und unabhängig von seinem Gewicht.
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Für leichtere Drohnen, die Sie nur zu Hobbyzwecken einsetzen, reicht es aus, sie in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen.
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Für schwere Fluggeräte und solche, die Sie gewerblich nutzen, ist eine eigenständige Drohnenversicherung Pflicht.
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Halten Sie sich unbedingt an die gesetzlichen Bestimmungen, die in der neuen Drohnenverordnung stehen. Ansonsten riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Deshalb ist eine Drohnenversicherung wichtig
Atemberaubende Aufnahmen genießen und die Welt dank Vogelperspektive aus ganz neuen Blickwinkeln kennenlernen: Immer mehr Hobbypiloten lassen Drohnen mit Kameras fliegen. Doch egal, ob Sie ein unbemanntes Fluggerät privat oder gewerblich nutzen: Sie müssen Ihre Drohne versichern – für den Fall, dass sie abstürzt. Wir verraten Ihnen im Ratgeber, welche Drohnenarten es gibt und welche Drohnenversicherung Sie dafür jeweils brauchen. Damit Sie bei jedem Flug bestens geschützt sind.
Drohnenarten und Vorschriften
Je nach Gewicht und Einsatzzweck werden Drohnen in drei Kategorien eingeteilt:
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Offene Drohnen: das Startgewicht liegt bei unter 25 Kilogramm, sie müssen zu jeder Zeit sichtbar sein, die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern, der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein; keine Genehmigung erforderlich
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Spezielle Drohnen: schwerer als 25 Kilogramm, sie dürfen höher als 120 Meter fliegen – auch außerhalb der Sichtweite; Genehmigung der Luftfahrtbehörde ist erforderlich
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Zulassungspflichtige Drohnen: für Spezialanwendungen etwa in der Industrie oder im Transportwesen; spezielle Zertifizierungen und Lizenzen für Drohne und Pilot notwendig
Wichtig: Für jedes unbemannte Fluggerät selbst unter 250 Gramm, brauchen Sie eine Drohnenversicherung!
Weitere Unterscheidungsmerkmale von Drohnen
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Unterkategorien A1, A2 und A3 bei offenen Drohnen: Für die einzelnen Unterkategorien gelten unterschiedliche Verhaltensregeln beim Fliegen. Zum Beispiel dürfen A1-Drohnen an unbeteiligte Personen heranfliegen, A2-Drohnen müssen mindestens einen Abstand von 30 Metern und A3-Drohnen von mindestens 150 Metern zu Menschen halten.
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Sieben Drohnenklassen CO bis C6: Unbemannte Fluggeräte werden auch nach technischen Gegebenheiten und den Voraussetzungen eingeteilt, die der Pilot erfüllen muss. Beispiele: CO-Drohnen haben ein Startgewicht von unter 250 Gramm und Sie benötigen keinen Drohnenführerschein, um sie zu benutzen. C2-Drohnen sind zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm schwer. Um sie zu steuern, brauchen Sie einen Drohnenführerschein. C5- und C6-Drohnen werden für den gewerblichen Bereich eingesetzt.
Versicherung von Drohnen: rechtliche Grundlagen
Seit 2017 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen – ganz gleich, ob Sie sie als Hobby oder für Ihren Beruf nutzen. Im öffentlichen Luftraum gilt eine sogenannte „Gefährdungshaftung“. Das bedeutet: Als Halter bzw. Pilot haften Sie, wenn Ihre Drohne abstürzt und dabei Personen verletzt oder Sachen beschädigt – selbst, wenn Sie nichts dafür können.
Und das passiert gar nicht mal so selten: Drohnen stürzen immer wieder ab, zum Beispiel wenn ihr Akku aufgebraucht ist. Aber auch, wenn der Flugkörper unverhofft von einer Windböe erfasst wird und der Pilot sie nicht mehr steuern kann. Fällt die Drohne auf eine Straße und verursacht einen Unfall, haften Sie für die Schäden.
Vor allem, wenn dabei Personen verletzt werden, kann das hohe Kosten für die medizinische Behandlung oder durch Verdienstausfälle nach sich ziehen. Damit sich dieses finanzielle Risiko in Grenzen hält, ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.
Drohne versichern: Ihre Möglichkeiten
Sie können eine Drohne, die Sie privat nutzen – also ausschließlich zu Freizeit- und Sportzwecken – auf zwei Arten versichern:
1. Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenversicherung
Ein Flugkörper mit einem Startgewicht bis 500 Gramm ist in modernen Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Solche Drohnen sind zum Beispiel auch in den Tarifen Komfort und Top der DA Direkt Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Wichtige Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch betrieben werden. Außerdem dürfen Sie damit nicht an Wettbewerben oder Rennveranstaltungen teilnehmen.
Ab einem Gewicht von 501 Gramm bis 5 Kilogramm können Sie die Drohne zusätzlich in Ihren Tarif einschließen. Die Drohnenversicherung gilt dann für Drohnen bis 500 Gramm sowie ab 501 Gramm – und zwar in ganz Europa und in den außereuropäischen Gebieten des Geltungsbereichs der EU.
2. Eigenständige Haftpflichtversicherung für Drohnen
Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm, brauchen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen – selbst, wenn Sie diese nur privat nutzen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie das Fluggerät nur in Europa oder weltweit einsetzen wollen.
Versicherung für gewerblich genutzte Drohnen
Verwenden Sie ein Fluggerät aus beruflichen Gründen etwa in der Vermessungstechnik, in der Land- und Fortwirtschaft oder bei Polizei und Feuerwehr, ist eine separate, gewerbliche Drohnenversicherung notwendig.
Gut zu wissen: Schäden an Ihrem eigenen unbemannten Fluggerät können Sie über eine Drohnen-Kaskoversicherung absichern. Wird Ihre Drohne durch einen Wasserschaden oder Feuer zerstört, wenn sie bei Ihnen zu Hause gelagert wird, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung für den Schaden auf. Auch, wenn Ihnen das Flugobjekt bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen wird, greift Ihre Hausratversicherung.
Drohnenversicherung: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie Ihre Drohne versichern wollen, beachten Sie vor allem diese Punkte im Versicherungsvertrag:
- Ausreichend hohe Deckungssumme: Die Haftpflichtversicherung für Drohnen sollte mindestens eine Million Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Das ist der gesetzlich vorgeschriebene Betrag. Experten empfehlen allerdings eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro – so hoch ist auch die Summe in den Tarifen Komfort und Top der privaten Haftpflichtversicherung von DA Direkt (das gilt jedoch nur für Drohnen bis max. 500 Gramm).
- Erweiterter Personenkreis: Sobald Sie Freunden oder Familienmitgliedern erlauben, Ihre Drohne zu nutzen, haften Sie für die Schäden, die diese mit dem Flugobjekt verursachen. Deshalb sollten alle Personen, die die Drohne fliegen, im Versicherungsvertrag genannt werden. Nur dann sind sie auch im Schadenfall auch wirklich abgesichert.
- Art der Nutzung: Geben Sie bei der Versicherung an, ob Sie Ihre Drohne privat oder beruflich nutzen. Je nachdem können Sie sie über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichern oder Sie benötigen eine reine Drohnenversicherung.
- Gültigkeit: Wenn Sie Ihren Urlaub im Ausland verbringen und auch dort Ihre Drohne einsetzen wollen, sollte Ihre Versicherung auch für dieses Land gelten. Klären Sie das im Vorfeld deshalb unbedingt ab.
- Bei älteren Verträgen: Wollen Sie Ihre Drohne in die private Haftpflichtversicherung einschließen, sollte dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag genannt sein. Nur dann gilt der Versicherungsschutz für sie.
Unser Tipp: Bei DA Direkt können Sie eine private Haftpflicht- und Drohnenversicherung einfach online abschließen. Mit nur wenigen Klicks.
Kosten für eine Drohnenversicherung
Haben Sie Ihre Drohne (bis max. 500 Gramm) über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert, fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
Für spezielle Drohnenversicherungen müssen Sie mit einem Beitrag zwischen 50 und 100 Euro im Jahr rechnen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Deckungssumme und der Art der Nutzung. Beispiel: Sind Sie Fotograf oder Landwirt und setzen die Drohne in Ihrem Beruf ein, zahlen Sie etwas mehr, als wenn Sie diese privat nutzen, um damit Urlaubsvideos zu drehen.
Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften für Drohnen
Im April 2017 ist eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten: die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Wenn Sie also eine Drohne starten lassen, sollten Sie auf jeden Fall folgende Regeln beachten. Nur dann bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten, falls Ihre Drohne abstürzt und einen Schaden verursacht:
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Registrierungspflicht: Drohnen ab 250 Gramm müssen Sie registrieren lassen, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet sind. Die Registrierung können Sie online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vornehmen. Dafür benötigen Sie einen Nachweis über eine abgeschlossene Drohnenversicherung. Sie erhalten dann als Betreiber eine Registriernummer (e-id). Sie gilt für jede Drohne, die Ihnen gehört. Diese Nummer müssen Sie auf einem feuerfesten Schild an der Drohne anbringen.
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Drohnenführerschein: In der EU sind zwei Führerscheine für unbemannte Fluggeräte anerkannt. Ab einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm benötigen Sie für offene Drohnen (A1 und A3) einen EU-Kompetenznachweis, auch „kleiner Drohnenführerschein“ genannt. Für Drohnen der Kategorie A2 brauchen Sie ein EU-Fernpilotenzeugnis, den „großen Drohnenführerschein“. Die Tests und Prüfungen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ab. Beide Führerscheine sind fünf Jahre gültig.
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Überflugverbot von Wohngebieten: Es ist nicht erlaubt, mit Drohnen von mehr als 250 Gramm Wohngrundstücke zu überfliegen. Ist Ihre Drohne mit einer Kamera ausgestattet und überträgt Funksignale, dürfen Sie sie grundsätzlich nicht über ein Wohngebiet fliegen lassen – egal, wie schwer die Drohne ist.
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Drohnenflugverbot: Sie dürfen unbemannte Fluggeräte nicht über einem Einsatzort der Polizei oder von Rettungskräften, über Bundes- und Landesbehörden, Industrieanlagen oder Krankenhäusern steigen lassen. Auch in der Nähe von Flughäfen oder über Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.
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Ausweichpflicht: Sie müssen mit Ihrer Drohne immer bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballons ausweichen. Niemand darf behindert oder gefährdet werden.
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Nachtflüge: Ist Ihre Drohne mit ausreichend Licht ausgestattet, darf Sie auch nachts starten. Wichtig ist seit Juli 2022, dass zusätzlich ein grünes Licht bei Nacht am Fluggerät blinkt. Sicherheitsexperten empfehlen zusätzliche Positionslichter. Zudem müssen Sie ständig Sichtkontakt zu Ihrem Flugobjekt haben.
Gut zu wissen: Verstoßen Sie gegen diese Regeln, müssen Sie mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen und verlieren Ihren Versicherungsschutz.
Häufige Fragen und Antworten zur Drohnenversicherung
Muss man eine Drohne versichern?
Ja, unbedingt. Für eine Drohne, die Sie privat oder gewerblich nutzen, müssen Sie eine private Haftpflicht- oder eine spezielle Drohnenversicherung abgeschlossen haben. Stürzt die Drohne ab und beschädigt ein Auto oder verletzt Menschen, haften Sie als Halter des Fluggeräts für die Schäden. Ihre private Haftpflichtversicherung mindert das finanzielle Risiko und kommt für die Schäden an Dritten auf.
Ist in meiner Haftpflichtversicherung eine Drohne versichert?
Nutzen Sie Ihre Drohne nur privat und wiegt diese nicht mehr als 500 Gramm, ist Sie zum Beispiel automatisch in einigen Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung von DA Direkt eingeschlossen. Drohnen mit einem Startgewicht zwischen 501 Gramm und 5 Kilogramm können Sie in Ihre private Haftpflichtversicherung einschließen lassen. Für größere Flugobjekte und solche, die Sie gewerblich nutzen, ist eine separate Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Ab wann braucht man eine Drohnenversicherung?
Sie brauchen für kleine, leichte Drohnen unter 250 Gramm genauso wie für größere Fluggeräte von mehr 25 Kilogramm eine Haftpflichtversicherung – das Gewicht spielt dabei keine Rolle.
Was deckt die Drohnenversicherung ab?
Die Versicherung deckt Schäden ab, die Ihr Fluggerät bei einem Absturz anderen zufügt. Das können Verletzungen bei Personen, aber auch Schäden an fremdem Eigentum wie Gebäuden oder Fahrzeugen sein.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024