Kammerjäger im Einsatz – das übernimmt die Hausratversicherung
Das Wichtigste in Kürze
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Bei Schädlingsbefall wie Mäusen oder Schaben in der Wohnung, brauchen Sie oft einen Kammerjäger.
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Die Kosten für den Kammerjäger hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise Ihrem Wohnort, der Befallsstärke und der Art des Schädlings in Ihrer Wohnung.
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Eine Hausratversicherung kommt für die Kosten des Kammerjäger-Einsatzes auf, wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie wohnen. Bei Mietern muss meist der Vermieter zahlen.
Ungeziefer im Haus – was tun?
Sie kommen nach einem harten Arbeitstag nach Hause und freuen sich schon auf das Abendessen. Magenknurrend betreten Sie die Küche – da huscht auf einmal etwas großes Braunes vor Ihren Füßen unter den Kühlschrank. Igitt! War das etwa eine Küchenschabe? Jetzt gilt erstmal: Ruhe bewahren und unsere Tipps lesen. Denn in diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, wann Sie einen Kammerjäger brauchen – und was die Hausratversicherung für dessen Einsatz zahlt.
Käfer & Co. in der Wohnung, was nun?
Ob im Haus oder in der Wohnung: Ungeziefer wollen die wenigsten Menschen als Mitbewohner haben. Daher ist der Schreck erstmal groß, wenn unverhofft Getier über die heimischen Wände krabbelt. Die gute Nachricht: Nicht bei jedem Krabbeltier muss der Kammerjäger anrücken. Viele Insekten wie Spinnen, Silberfische oder Trauerfliegen sind komplett harmlos.
Diese Tiere sind teilweise sogar nützlich, denn Spinnen und Silberfische fressen andere Insekten. So tragen sie zur Bekämpfung von Ungeziefer im Haus bei. Bei solchen „Mitbewohnern“ müssen Sie daher nicht sofort aktiv werden, es sei denn, sie treten in Massen auf. Doch selbst dann reichen meist kleinere Maßnahmen wie Gelbtafeln gegen Fliegen oder Fallen aus der Drogerie. Einzelne Tiere können Sie besonders umweltfreundlich mit einem sogenannten „Insektengreifer“ ins Freie befördern.
Als „Schädlinge“ bezeichnen Experten hingegen Tiere, die Krankheiten übertragen, Lebensmittel fressen oder anderweitig Schaden anrichten. Dazu zählen beispielsweise Küchenschaben oder Mäuse in der Wohnung. Hier brauchen Sie tatsächlich oft die Hilfe eines Kammerjägers. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie mehr Details, wie Sie die Schädlinge im Haus wieder loswerden.
Wichtig zu wissen: Manche Tiere sehen Schädlingen ähnlich, sind aber absolut ungefährlich. So hat sich beispielsweise in Süddeutschland in den letzten Jahren die Bernstein-Waldschabe enorm verbreitet. Diese sieht der Kakerlake ähnlich, überträgt aber keine Krankheiten und ernährt sich nur von Pflanzenresten. Zur Unterscheidung hilft ein Blick in einschlägige Ratgeber oder im Zweifelsfall eine Mail an den Kammerjäger mit einem Foto des gefundenen Tieres.
Ameisen, Mäuse, Ratten – wann Sie den Kammerjäger rufen sollten
Selbst Tierfreunde kommen bei Ungeziefer im Haus an ihre Grenzen. Denn bei angefressenen Möbeln, einem Ansteckungsrisiko mit Magen-Darm-Infekten und Allergien hört die Liebe auf. Je nach Stärke des Befalls können Sie selbst aktiv werden – zum Beispiel, wenn Sie eine einzelne Lebensmittelmotte oder Fruchtfliegen entdecken. Auch hier helfen umweltfreundliche Mittel aus der Drogerie. Außerdem sollten Sie die Ursache des Befalls beseitigen, zum Beispiel Lebensmittelvorräte sicher verschließen.
Bei starkem Befall und folgenden Tieren ist eine professionelle Schädlingsbekämpfung ratsam:
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Kakerlaken verbreiten einen unangenehmen Geruch – und oft auch Hepatitis A, Magen-Darm-Infekte und Tuberkulose. Ihre Ausscheidungen und Häutungsreste verursachen oft Asthma und Allergien. Allein aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie einen Kammerjäger kontaktieren.
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Mäuse und Ratten können verschiedene Krankheiten auf den Menschen übertragen, machen sich über Lebensmittelvorräte her und knabbern Möbel an. Sie sollten daher mit den Experten der Schädlingsbekämpfung sprechen.
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Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz. Sie dürfen Wespen- und Hornissennester daher nicht eigenständig entfernen. Allerdings ist ein Wespennest im Rollladenkasten oder auf dem Dach auch kein angenehmer Untermieter – schließlich besteht immer die Gefahr, gestochen zu werden. Ein Fachmann muss daher die Insekten umsiedeln.
Wichtig zu wissen: Eine möglichst umweltfreundliche Ungeziefer-Bekämpfung freut nicht nur die Natur – auch Sie selbst profitieren davon, wenn keine starken Gifte in Ihrer Wohnung zum Einsatz kommen. Schließlich wollen Sie ja danach weiterhin dort wohnen. Besprechen Sie am besten mit dem Kammerjäger Ihre Optionen.
Was kostet die professionelle Schädlingsbekämpfung?
Wie viel Sie für einen Kammerjäger zahlen, hängt unter anderem davon ab, welchem Ungeziefer die Bekämpfungsmaßnahmen gelten. Je nach Art unterscheidet sich der Aufwand nämlich erheblich. Gleiches gilt für die Wohnungsgröße und die Stärke des Befalls. Auch Ihr Wohnort kann die Kosten für den Kammerjäger beeinflussen. Für Noteinsätze am Wochenende oder in der Nacht sowie lange Anfahrtswege zahlen Sie meist einen Aufschlag.
Folgende Liste gibt Ihnen eine grobe Orientierung zu Kostenbeispielen von Kammerjägern:
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Bei Ameisen verlangt der Kammerjäger meist bis zu 150 Euro.
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Wenn Sie Silberfische bekämpfen, beginnen die Kosten bei etwa 50 Euro.
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Rattenbefall ist meist mit Kosten von bis zu 300 Euro verbunden.
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Ist ein Wespennest entsprechend Naturschutzregelungen zu entfernen, fallen Kosten von bis zu 150 Euro an.
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Auch für das Entfernen eines Hornissennests zahlen Sie bis zu 150 Euro.
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Wenn Sie Lebensmittelmotten bekämpfen, liegt die Rechnung meist bei etwa 100 bis 400 Euro.
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Gilt es, Küchenschaben beziehungsweise Kakerlaken zu bekämpfen, kommen bis zu 600 Euro zusammen.
Schädlingsbefall: Das zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherung
Die oben genannten Beispiele zeigen: Braucht es eine professionelle Schädlingsbekämpfung, entstehen schnell Summen im mittleren dreistelligen Bereich. Doch wer zahlt letzten Endes einen Kammerjäger? Die Antwort hängt von Ihrer Wohnsituation und Ihrer Versicherung ab:
- Sie wohnen in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem eigenen Haus. Je nach Tarif kommt Ihre Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung für die Kammerjäger-Kosten auf. Voraussetzung: Die Schädlingsbekämpfung ist laut Ihrem Tarifvertrag explizit als Leistungsfall abgedeckt. In Basis-Tarifen ist dies normalerweise nicht der Fall. Dann zahlen Sie die Rechnung selbst. Gleiches gilt, wenn Sie keine solche Versicherung besitzen.
- Sie sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Wenn Sie Ihren Vermieter umgehend über den Schädlingsbefall informieren, trägt dieser normalerweise die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Sind Sie als Mieter selbst verantwortlich für den Schädlingsbefall, müssen Sie die Rechnung selbst bezahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Lebensmittelreste offen in der Wohnung aufbewahren, statt diese zu entsorgen.
Gut zu wissen: Die günstige Hausratversicherung von DA Direkt bietet Ihnen den optionalen Zusatzbaustein „Homeassistence“ in allen Tarifen an. Damit ist auch die professionelle Schädlingsbekämpfung in Höhe von bis zu 500 Euro pro Jahr abgedeckt. – bei einem Befall durch Schaben, Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfische. Gleiches gilt, wenn Sie Wespen-, Hornissen- oder Bienennester entfernen lassen. Außerdem unterstützen unsere Experten der Hausratversicherung Sie bei der Organisation des Kammerjäger-Einsatzes.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Kammerjäger & Hausratversicherung“
Was kostet ein Kammerjäger?
Wieviel Sie für einen Kammerjäger bezahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel Ihrem Wohnort, dem Ausmaß und der Art des Schädlingsbefalls. Meist liegt die Summe in einem mittleren dreistelligen Bereich.
Darf man Wespennester entfernen?
Jein, aus Naturschutzgründen dürfen Sie selbst nicht einfach ein Wespennest oder Hornissennest entfernen. Andernfalls droht Ihnen sogar eine Geldstrafe. Allerdings dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen ein entsprechendes Nest von Experten umsiedeln lassen. Daher konsultieren Sie am besten einen Kammerjäger, wenn Sie ein Wespennest in oder an Ihrem Zuhause entdecken.
Hilfe, ich habe eine Maus in der Wohnung – was kann ich tun?
Wenn Sie kleine braune Köttel in der Küche oder der Vorratskammer entdecken, haben Sie sich wahrscheinlich einen heimlichen Untermieter eingefangen: eine Maus. Kontaktieren Sie am besten einen Kammerjäger, um sich über mögliche Maßnahmen zu informieren.
Angelika Dick, 07.08.2024