Kfz-Steuer fürs Motorrad berechnen: So einfach geht‘s
Das Wichtigste in Kürze
Der Hubraum ist der entscheidende Faktor, um die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad zu berechnen.
Für Maschinen ab einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an.
Bei Rollern und -Motorrädern mit einem Hubraum von exakt 125 cm³ ist auch die Leistung wichtig, wenn es um die Kfz-Steuer geht.
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von weniger als 125 cm³ und Krafträder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h sind von der Steuer befreit.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer fürs Motorrad?
Die Steuern für das Motorrad fallen im Vergleich zum Auto geringer aus. Für einige Zweiräder müssen Sie überhaupt keine Steuer bezahlen. Welche das sind, wie Sie die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad berechnen und wie Sie dabei Geld sparen, lesen Sie im Ratgeber.
Wichtige Kriterien für die Motorradsteuer
Um die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad zu berechnen, müssen Sie den Hubraum und die Nennleistung Ihres Zweirads kennen. Anders als bei der Pkw-Steuer spielt der Schadstoffausstoß beim Motorrad keine Rolle. Ab einem Hubraum von 125 cm³ (Kubikzentimeter oder ccm) fällt eine jährliche Abgabe an. Die Nennleistung ist wichtig, wenn es um die Leichtkraftrad-Steuer geht.
Der Begriff „Hubraum“ steht für das Volumen, das die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Je größer er ist, umso leistungsstärker ist der Motor in den meisten Fällen. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht der Hubraum in cm³ unter der Nummer P.1.
Die Nennleistung ist die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff in Bewegung. Sie wird in Kilowatt angegeben – häufig ist auch noch die Rede von der veralteten Einheit Pferdestärke (PS). 11 kW entsprechen beispielsweise 15 PS (Umrechnungsfaktor ca.: 1 kW = 1,36 PS). In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie die Nennleistung unter Punkt P.2.
Mit dieser Formel berechnen Sie die Kfz-Steuer fürs Motorrad:
Für verschiedene Hubraumgrößen ergeben sich folgende Steuersätze:
Hubraum |
Jährliche Steuer |
---|---|
200 cm³ |
14,72 EUR |
500 cm³ |
36,80 EUR |
650 cm³ |
47,84 EUR |
1.000 cm³ |
73,60 EUR |
1.300 cm³ |
95,68 EUR |
Tipp: Mit einem Motorrad-Steuer-Rechner können Sie ganz einfach herausfinden, wie viel Sie im Jahr zahlen müssen. Das geht zum Beispiel mit dem kostenlosen Tool der Bundesregierung. Damit ermitteln Sie auch, wie hoch die Jahressteuer für Ihren Pkw, einen Anhänger oder Ihr Wohnmobil ausfällt.
Steuerfreie Motorräder
Für Leicht- und Kleinkrafträder, die keine Zulassung brauchen, müssen Sie auch keine Motorradsteuer zahlen. Darunter fallen laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) …
- Leichtkrafträder: Nennleistung von maximal 11 kW - und bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum zwischen 50 cm³ und 125 cm³ und
- Kleinkrafträder: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, mit Verbrennungsmotor ein Hubraum von maximal 50 cm³ oder mit Elektromotor eine maximale Nennleistung von höchstens 4 kW
Sonderfall: Kfz-Steuer für 125er-Maschinen
Kfz-Steuer beim 125er-Motorrad im Überblick
Nennleistung |
Jahressteuer |
---|---|
11 kW (15 PS) und weniger |
0 EUR |
Mehr als 11 kW (15 PS) |
9,20 EUR |
Hinweis: Auch wenn ein 125er-Motorrad zulassungsfrei ist, benötigen Sie ein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsbehörde. Sie müssen also Ihre Maschine dort anmelden und die Kfz-Versicherung für Ihr Leichtkraftrad nachweisen.
Kfz-Steuer beim Motorrad mit Saisonkennzeichen berechnen
Wenn Sie Ihr Bike nur in den warmen Monaten nutzen, ist es sinnvoll, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Ihr Motorrad ist dann nur in einem bestimmten Zeitraum für den Straßenverkehr zugelassen – zum Beispiel von April bis September. Mit einem Saisonkennzeichen fallen sowohl Ihre Motorradversicherung als auch der Steuersatz niedriger aus, weil Sie nur für den Zulassungszeitraum zahlen.
Die Steuer mit Saisonkennzeichnen berechnen Sie folgendermaßen:
Jährlicher Steuersatz / 12 = Monatsbetrag
Anteilige Steuer = Monatsbetrag x Anzahl der zugelassenen Monate
Beispiel: Sie fahren eine Maschine mit einem Hubraum von 500 cm³ und zahlen laut Tabelle 36,80 Euro an Kfz-Steuern im Jahr. Das sind 3,06 Euro im Monat. Ist Ihr Bike nur sechs Monate im Jahr zugelassen, sind 18,36 Euro im Jahr fällig. Bei neun Monaten wären es 27,54 Euro.
Steuer fürs Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen
Für Oldtimer mit einem H-Kennzeichen fällt die Motorradsteuer immer gleich hoch aus. Der Betrag liegt pauschal bei 46,02 Euro im Jahr. Damit lohnt sich das historische Kennzeichen erst ab einem Hubraum von mehr als 625 cm³.
Voraussetzung für das H-Kennzeichen: Die Erstzulassung Ihres Bikes liegt mindestens 30 Jahre zurück und das Fahrzeug ist als Oldtimer anerkannt. Das bedeutet: Ihr Liebhaberstück ist in seinem ursprünglichen Zustand erhalten.
Häufige Fragen und Antworten zur Kfz-Steuer fürs Motorrad
Was kosten die Motorradversicherung und -steuer im Jahr?
Der Beitrag für Ihre Motorradversicherung hängt ab- vom Typ des Zweirads: Kraftrad, Leichtkraftrad oder Kleinkraftraftrad
- von der Leistungsklasse: Hubraum und Nennleistung
- von der Regionalklasse: abhängig von der Region, in der Sie wohnen oder Ihr Motorrad zugelassen ist
- von der Schadenfreiheitsklasse: abhängig davon, wie lange Sie schon schadenfrei unterwegs sind
- vom Alter des Fahrers: für jüngere Motorradfahrer sind die Beiträge höher
- von der Fahrleistung: wie viele Kilometer Sie im Jahr zurücklegen
Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung. Mit unserem Versicherungsrechner können Sie Ihren individuellen Beitrag schnell und einfach berechnen.
Hat Ihr Motorrad einen Hubraum von mehr als 125 cm³, zahlen Sie jährlich 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³. Fahren Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ oder ein Kleinkraftrad, das maximal 45 km/h schnell fährt, müssen Sie keine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen. Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Dann kommt es auf die Nennleistung Ihres Zweirads an.
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner der Bundesregierung können Sie die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad ganz einfach berechnen.
Was kostet eine 125er-Maschine im Jahr an Steuern?
Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit. Bei einer Leistung von mehr als 11 kW müssen Sie jährlich 9,20 Euro zahlen.
Ab wieviel Kubikzentimeter (ccm oder cm³) muss man Steuern zahlen?
Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an. Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle. Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 cm³ und Krafträder bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind von der Kfz-Steuer befreit.
Wie kann bei der Motorrad-Steuer gespart werden?
Mit einem Saisonkennzeichen können Sie beim Motorrad Kfz-Steuern sparen. Sie legen selbst fest, wie viele Monate im Jahr Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September. Nur für diesen Zeitraum fallen dann auch Kfz-Steuern fürs Motorrad an, die anteilig berechnet werden.
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Für Ihr schnelles Zweirad reicht die Rollerversicherung nicht aus? Ab 125 ccm Hubraum brauchen Sie eine Motorradversicherung.