Ist ein Verbandkasten beim Motorrad Pflicht?
Das Wichtigste in Kürze
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In Deutschland besteht keine Pflicht für einen Verbandkasten am Motorrad – das gilt auch für Warnweste und Warndreieck.
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Verkehrsexperten empfehlen trotzdem, immer eine kleine Verbandtasche am Motorrad mitzuführen. So können Sie im Notfall Erste Hilfe leisten.
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Auch ein Warndreieck und eine Warnweste nach einer Panne oder einem Unfall sind aus Sicherheitsgründen ratsam.
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Informieren Sie sich unbedingt, welche Regeln für Verbandkasten und Co. im Ausland gelten: In vielen Ländern Europas sind sie Pflicht. Bei Verstößen drohen Ihnen Bußgelder.
Deshalb ist der Motorrad-Verbandkasten sinnvoll
Der Frühling steht vor der Tür und Sie freuen sich auf die erste größere Tour mit Ihrem Bike. Endlich wieder Freiheit auf zwei Rädern genießen! Damit Sie sicher unterwegs sind, checken Sie vorher noch schnell, ob Ihre Notfallausrüstung komplett ist. Ob ein Verbandkasten beim Motorrad Pflicht ist, was alles hineingehört und was im Ausland gilt, lesen Sie im Ratgeber.
Mitführpflicht beim Motorrad: Das schreibt das Gesetz vor
In Deutschland besteht keine Pflicht für einen Motorrad-Verbandkasten. Wenn Sie hierzulande mit Ihrem Bike unterwegs sind, müssen Sie also weder einen Verbandkasten noch eine Motorrad-Verbandtasche mitführen. Aber Achtung: Planen Sie eine Fahrt ins benachbarte Ausland, informieren Sie sich rechtzeitig, welche Regeln und Gesetze dort jeweils gelten. Denn in einigen Ländern gibt es eine Mitführpflicht für den Verbandkasten beim Motorrad – in anderen gilt eine Warnwestenpflicht für Biker. Mehr zu den Regeln für Motorradfahrer im Ausland erfahren Sie weiter unten im Ratgeber.
Gut zu wissen: Fahren Sie ein Quad oder ein ATV (All Terrain Vehicle), ist das Mitführen eines Motorrad-Verbandkastens Pflicht. Außerdem sollten Sie ein Warndreieck dabei haben.
Im Notfall Hilfe leisten
Selbst, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, einen Erste-Hilfe-Kasten auf dem Motorrad mitzunehmen: Es ist trotzdem wichtig, dass Sie im Notfall sich selbst oder anderen helfen. In Deutschland ist jeder Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe bei einem Unfall zu leisten – vom Fußgänger über den Biker bis hin zum Lkw-Fahrer. Vorausgesetzt: Sie bringen sich nicht selbst in Gefahr.
Fahren Sie an einer Unfallstelle einfach vorbei, machen Sie sich strafbar wegen „unterlassener Hilfeleistung“ (Paragraph 323 c Strafgesetzbuch). In dem Fall drohen Ihnen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung. Deshalb müssen Sie laut Bußgeldkatalog zusätzlich mit drei Punkten in Flensburg rechnen.
Sicherheitsexperten raten zu Motorrad-Verbandkasten
Es ist also durchaus sinnvoll, wenn Sie ein Erste-Hilfe-Set fürs Motorrad dabei haben. Auch das ifz (Institut für Zweiradsicherheit) rät dringend dazu, stets einen Mini-Verbandkasten am Motorrad mitzuführen. Kommt es in Ihrer unmittelbaren Nähe zu einem Unfall und sind Sie vielleicht sogar Ersthelfer, können Sie auf die Notfallausrüstung in Ihrem Verbandkasten zurückgreifen. Damit versorgen Sie eine oder mehrere verletzte Personen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Verbandkasten fürs Motorrad: das ist wichtig
Die gute Nachricht: Sie brauchen keine große oder schwere Notfallausrüstung fürs Motorrad mitschleppen. Für den Fall der Fälle reicht Ihnen schon eine kleine, platzsparende Verbandtasche, die es speziell für Motorradfahrer zu kaufen gibt. Diese bringen Sie locker im Tankrucksack Ihres Bikes unter. Im Fachhandel kostet so ein Erste-Hilfe-Set rund zehn Euro. Achten Sie darauf, dass Sie den Mini-Verbandkasten so am Motorrad verstauen, dass er stets griffbereit ist und Sie ihn im Notfall nicht lange suchen müssen.
Tipp: Kaufen Sie sich am besten eine Motorrad-Verbandtasche nach DIN 13167. Dann können Sie sicher gehen, dass sie alles enthält, was Sie benötigen, um eine Person nach einem Unfall richtig zu versorgen.
Inhalt des Motorrad-Verbandkastens
Das gehört in eine Verbandtasche nach DIN 13167:
- 1 Rolle Heftpflaster 5 m x 1,25 cm
- 8 x Wundschnellverband (Pflaster) 6 x 10cm
- 2 x Fingerkuppenverband
- 2 x Fingerverband
- 6 x Pflasterstrips
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandtuch 600 x 800 mm
- 2 Feuchttücher
- 1 Verbandschere
- 2 Paar Einmalhandschuhe
- Rettungsdecke 210 cm x 160 cm (schützt vor Kälte, Nässe und Schmutz)
- Erste-Hilfe-Broschüre vom Roten Kreuz
Wichtig: Einige Materialien wie die Verbandpäckchen und das Verbandtuch sind medizinische Produkte und haben ein Verfallsdatum. Dieses finden Sie auf den einzelnen Teilen und nicht außen auf der Tasche. Ersetzen Sie die Teile, die bald ablaufen, regelmäßig durch neue.
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Das gehört auch zur Notfallausrüstung für Motorradfahrer
- Warnweste: Anders als Pkw- und Lkw-Fahrer müssen Sie in Deutschland als Motorradfahrer keine Sicherheitsweste mitführen oder tragen. Fahren Sie jedoch auch ins benachbarte Ausland, nehmen Sie auf jeden Fall eine Leucht- bzw. Reflektorweste am Motorrad mit. In manchen Ländern gilt eine Trage- bzw. Mitführpflicht für Warnwesten am Motorrad – eine Übersicht bietet die Tabelle weiter unten.
- Warndreieck: Wie beim Motorrad-Verbandkasten besteht keine Pflicht in Deutschland, ein Warndreieck mitzuführen. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch beides dabeihaben: Verbandzeug und ein Warndreieck. So sichern Sie eine Unfallstelle ab.
- Motorradhelm: Für Motorradfahrer besteht hierzulande Helmpflicht. Dabei sind nur Helme erlaubt, die speziell für Motorradfahrer hergestellt wurden. Damit ein Motorradhelm starken Kräften von außen standhält – etwa bei einem Sturz – sollte er nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft und zertifiziert sein. Tipp: Achten Sie am Futter oder am Kinnriemen auf ein eingekreistes „E“ und eine Prüfnummer, die mit „05“ anfängt. Dann entspricht der Helm dieser Norm.
- Motorradschutzkleidung: Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse auch passende Schutzkleidung wie Motorradjacke, -hose und -handschuhe sowie entsprechende Stiefel. Dazu gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften. Hat Ihre Motorradkombi Protektoren etwa an Schultern, Ellenbogen und Schienbeinen, müssen diese der EU-Norm CE 1621 entsprechen.
Wichtig: Sind Sie in einen Unfall verwickelt und tragen keine ausreichende Schutzkleidung, kann Ihnen das Gericht eine Mitschuld an Ihren Verletzungen geben. Wenn es um Schmerzensgeld geht, könnte dies niedriger ausfallen.
- Ersatzlampen: In Deutschland müssen Sie keine Ersatzlampen dabei haben. Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Trotzdem: Nehmen Sie immer welche mit, um eine kaputte Lampe schnellstmöglich auszutauschen. Werden Sie mit einer defekten Lampe am Bike erwischt, müssen Sie mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Wichtig für Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer: Halten Sie sich immer an das vorgeschrieben Tempolimit. Beachten Sie, dass im Ausland andere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Motorradfahrer als hierzulande gelten.
Motorrad-Verbandkasten, Warnweste und Co.: Das gilt im Ausland
In welchen häufig bereisten Ländern eine Warnweste, ein Warndreieck und der Verbandkasten beim Motorrad Pflicht sind, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Land | Verbandkasten für Motorrad Pflicht? | Motorrad-Warnweste Pflicht? | Warndreieck Pflicht? | Tempolimit für Motorradfahrer |
Belgien | Nein | Ja, Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 70 - 90 km/h Autobahn: 120 km/h |
Dänemark | Nein | Nein | Nein | Außerorts: 80 km/h Autobahn: 130 km/h |
Deutschland | Nein |
Nein | Nein | Außerorts: 100 km/h Autobahn: kein Tempolimit |
Finnland | Nein |
Ja, Tragepflicht nach Panne oder Unfall (auch für Beifahrer) |
Ja | Außerorts: 80 - 100 km/h Autobahn: 120 km/h |
Frankreich | Nein |
Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 80 - 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Griechenland | Nein |
Nein | Nein | Außerorts: 70 km/h Autobahn: 90 km/h |
Großbritannien + Nordirland |
Nein |
Nein | Nein | Außerorts: 96 km/h Autobahn: 112 km/h |
Italien |
Nein |
Ja, Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Kroatien |
Nein |
Nein |
Nein |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Litauen |
Nein |
Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 110 km/h |
Luxemburg |
Nein |
Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Niederlande |
Nein |
Nein |
Nein |
Außerorts: 80 km/h Autobahn: 130 km/h |
Norwegen |
Nein |
Nein |
Nein |
Außerorts: 80 km/h Autobahn: 90 km/h |
Österreich |
Ja, Mitführpflicht |
Nein |
Nein |
Außerorts: 100 km/h Autobahn: 130 km/h |
Polen |
Nein |
Nein |
Nein |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 140 km/h |
Portugal |
Nein | Nein |
Nein | Außerorts: 90 km/h Autobahn: 120 km/h |
Schweden |
Nein |
Nein | Ja, nur bei Motorrädern mit Beiwagen |
Außerorts: 60 - 100 km/h Autobahn: 90 - 120 km/h |
Schweiz |
Nein | Nein | Nein | Außerorts: 80 km/h Autobahn: 120 km/h |
Serbien |
Ja, Mitführpflicht |
Nein | Nein | Außerorts: 80 km/h Autobahn: 120 km/h |
Slowakei |
Ja |
Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Slowenien |
Ja |
Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Spanien |
Nein | Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 90 km/h Autobahn: 120 km/h |
Tschechien | Ja | Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nein | Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Ungarn | Ja | Ja, Mitführpflicht + Tragepflicht nach Panne oder Unfall |
Nur bei einem Motorrad mit Beiwagen |
Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h |
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Ist der Motorrad-Verbandkasten Pflicht?“
Braucht ein Motorrad einen Verbandkasten?
Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dann ist es wichtig, dass Sie auf Ihr Erste-Hilfe-Set zurückgreifen und Verletzte versorgen.Welche DIN gilt für einen Motorrad-Verbandkasten?
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. Details dazu lesen Sie im Ratgeber weiter oben.Was muss ich als Motorradfahrer in Deutschland mitführen?
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Zudem können Sie auf Ihr Erste-Hilfe-Set zurückgreifen, um schnell und effektiv Menschen zu helfen, die beim Unfall verletzt wurden.Wichtig: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und frischen Sie Ihren Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig auf.
Wo müssen Motorradfahrer Warnwesten tragen?
In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld.
In welchen Ländern eine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer gilt, sehen Sie auch in der Tabelle weiter oben im Ratgeber.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024
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